Circular order concerning the arrangement of field post relays and Rescript to all district offices of the Duchy of Schleswig concerning the establishment of field post relays.

1807-09-04 · Circularverfügung · 1807 · 1807_09_04

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91. Circularverfügung, betr. die Anordnung der Feldpostesta-
fetten.
Wir Christian der Siebenre c. Da ben den jeßigen Umstän
den sehr ausgedehnte Ordonanzlinien erforderlich sind, durch deren gehda
rige Besetzung der Königl. Cavallerie gar zu viele Leute abgehen: so ist
es nothwendig, daß die Aemter und Districte zur Besorgung des Ordo:
nanzdienstes mit zur Hülfe gezogen werden.
Wir haben zu dem Ende resolvirt, daß aus dem Kieler Güterdistricte
zur Ordonanzstation
in Sylent 4 Estafetten
in Achterwehr 6;
1807.
4. Sept.
91.

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1807.
4. Sept.
91.
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aus dem Preezer Kloster:
aus dem Preezer Güterdistrict:
aus der Stadt Lütjenburg:
aus dem Oldenburger Güterdistrict:
in Kieler Rastorf 4 Estafetten
im Flecken Preez 4
in Nettelsee 2
in Grebien 4
in Lütjenburg 4
in Hansühn 4
in der Stadt Oldenburg 4
in der Stadt Heiligenhafen 4
in Griebel 4
aus den Fideicommißgütern:
aus dem Amte Ploen:
aus dem Amte Ahrensboeck:
aus dem Amte Segeberg:
aus dem Amte Reinfeld:
aus dem Amte Rethwisch:
aus den Kanzelengütern:
aus dem Amte Trittau :
aus dem Amte Reinbeck:
aus dem Amte Bordesholm:
aus dem Amte Neumünster:
aus der Grafschaft Ranzau:
aus der Herrschaft Pinnederg:
aus dem Amte Rendsburg:
aus dem Kloster Jhehoe:
aus dem Gute Hanerau:
ausgehoben werden.
in der Stadt Ploen 2
zu Hafkrug 2
im Flecken Ahrensboeck 2
in der Stadt Segeberg 2
in Bornhoved 2
in Bramstedt 4
in Niendorf ben Zarpen 4
in der Stadt Oldesloe 4
in Stockelsdorf 2
in Eichede 2
in Trittau 23:
im Flecken Reinbeck 2
in Bordesholm 4
im Flecken Neumünster 6
im Flecken Barmstedt 6
im Flecken Pinneberg 4
in Wildenscharen 4
im Flecken Kellinghusen 4
Din Haale 3
in der Stadt Jhehoe 4
in Grünenthal 4

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Hieben sind nachstehende Vorschriften zu beobachten:
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1807.
91,
1) Zu den Estafetten sind lauter zuverlässige Leute zu wählen, denen. 4. Sept.
die Wege gut bekannt sind und denen man Briefe von Wichtigkeit unbes
sorgt anvertrauen kann.
2) Jede Estafette muß mit einem tüchtigen Pferde versehen seyn,
damit sie, wenn Briefe mit zwey Siegeln zu befördern sind, die Meile in
drey Viertel-Stunden, und bey Briefen mit drey Siegeln in noch fürzerer
Zeit zurückzulegen im Stande sey.
3) Die für jede Station bestimmte Anzahl Estafetten verbleibt in
fünf Tagen und fünf Nächten unabläffig bey der Station zur Fortschaf
fung der eingehenden Briefe; nach Verlauf dieser fünf Tage werden sie
von einer gleichen Anzahl neuer Estafetten abgelöset, und so findet von
fünf zu fünf Tagen fortwährende Ablösung statt.
4) Die abzulösenden Estafetten dürfen aber ihre Station nicht ver
lassen bis die neue Ablösung vollzählig an Ort und Stelle ist.
5) Jede Estafette erhält ein Schild, worauf der Name: Feldpostamt,
stehen muß, dieses trägt sie vorne auf dem Hute. Die Schilde wer
den von den resp. Aemtern und Districten veranstaltet, die Kosten aber
von Unserm Feldcommissariat wieder vergütet werden.
6) Bey jeder der Stationen ist ein zuverlässiger Mann zu bestellen,
dem es obliegen soll, die gehörige Ordnung mit den ein und abgehenden
Briefen zu halten und auf die Stundenzettel die Ankunft und den Abgang
der Estafetten zu zeichnen; er muß daher schreiben und Geschriebenes lesen
können.
7) Sowohl der Aufseher als sämtliche Feldpostestafetten haben
sich genau nach den Vorschriften zu verhalten, welche ihnen von Unserm
Feldpostamt zu Kiel ertheilt werden.
8) Die Feldpostestafetten erhalten während der fünf Tage, in wel-
chen sie den Estafettendienst verrichten, freye Fütterung für ihre Pferde,

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1807.
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nach dem Cavalleriereglement, nebst freyem Quartier, und zwölf Lßl. täglich
4. Sept. an Zehrgeld für jeden Mann.
94,
9) Die Fouragelieferung, das Quartier und die Auszahlung des
Zehrgeldes wird von den resp. Aemtern und Districten besorgt, und nach
den für die außerordentlichen Einquartierungsunkosten bestimmten Re-
geln repartirt.
10) Diese Einrichtung ist mit der möglichsten Eile vorgeschriebener-
maßen zu Stande zu bringen und von der Obrigkeit an Se. Königl.
Hoheit dem Kronprinzen unmittelbar einzuberichten, an welchen Tagen
die Feldpostestafetten die jeßigen Cavallerieordonanzen auf jeder Station
abzulösen bereit seyn können.
11) Der Name des für jede Station bestellten Aufsehers ist dem
hiesigen Feldpostamt sogleich anzuzeigen.
12) Den Aufsehern wird nachher nach Maaßgabe ihrer Bemühun-
gen eine billige Vergütung zuzustehen seyn.
Indem Wir dir (euch) solches zur Verfügung und zu deinem (eurem)
Verhalten zu erkennen geben, verbleiben Wir c
Glückstadt den 4ten Sept. 1807. do
10
1807.
4. Sept.
92.
92. Rescript an sämtliche Amthäuser des Herzogthums Schles
wig, mit Auswahlen von Sonderburg und Fehmern, im-
gleichen an die Districtsdeputirten des Wohlderdistricts und
zweyten Anglerdistricts, betr. die Einrichtung der Feldpost-
P estafetten.
Wir Christian der Siebente re. Da bey den jeßigen Umstän
den sehr ausgedehnte Ordonanzlinien erforderlich sind, durch deren gehd

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1807.
92.
rige Besetzung Unserer Cavallerie gar zu viele Leute abgehen, so ist es
nothwendig, daß die Aemter und Districte zur Besorgung des Ordonanz: 4. Sept..
dienstes mit zu Hülfe gezogen werden. Wir tragen dir daher auf, unver
züglich zu verfügen, daß in Anleitung des beygefügten Verzeichnisses aus
dem dir anbetrauten Amte (Districte) die für jede genannte Ordonanz
station erforderliche Anzahl Estafetten ausgehoben werden.
Hieben ist folgendes zu beobachten:
(wie in dem vorhergehenden Rescript fub No. 1 bis 12.)
Verzeichniß der Stationen für die Feldpostestafetten
im Herzogthum Schleswig.
Aus dem Dänisch: Wohlderdistrict:
Aus dem Amte Hütten:
Aus dem Amte Gottorf:
Aus dem Amte Husum:
Aus dem Amte Flensburg:
Aus dem Amte Tondern:
Aus dem Amte Apenrade:
Aus dem Amte Hadersleben:
in Gettorf 8 Estafetten.
in Klein: Wittensee 4
in Norbye 4
in Fleckebye 4
in Klein Bennbeck 3
in Hollingstedt 3
in Ostenfeldt 4
in Holzkrug 4
in der Stadt Flensburg 4
in Cliplef 4
in der Stadt Apenrade 4
in Hoptrup 4
in der Stadt Hadersleben 4
im Flecken. Christiansfeldt 4
Hauptquartier zu Kiel den 4ten Sept. 1807.
Frederik, CP.
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