Circular order concerning the arrangement of field post relays and Rescript to all district offices of the Duchy of Schleswig concerning the establishment of field post relays.
1807-09-04 · Circularverfügung · 1807 · 1807_09_04
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91. Circularverfügung, betr. die Anordnung der Feldpostesta- fetten. Wir Christian der Siebenre c. Da ben den jeßigen Umstän den sehr ausgedehnte Ordonanzlinien erforderlich sind, durch deren gehda rige Besetzung der Königl. Cavallerie gar zu viele Leute abgehen: so ist es nothwendig, daß die Aemter und Districte zur Besorgung des Ordo: nanzdienstes mit zur Hülfe gezogen werden. Wir haben zu dem Ende resolvirt, daß aus dem Kieler Güterdistricte zur Ordonanzstation in Sylent 4 Estafetten in Achterwehr 6; 1807. 4. Sept. 91.
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1807. 4. Sept. 91. 158 aus dem Preezer Kloster: aus dem Preezer Güterdistrict: aus der Stadt Lütjenburg: aus dem Oldenburger Güterdistrict: in Kieler Rastorf 4 Estafetten im Flecken Preez 4 in Nettelsee 2 in Grebien 4 in Lütjenburg 4 in Hansühn 4 in der Stadt Oldenburg 4 in der Stadt Heiligenhafen 4 in Griebel 4 aus den Fideicommißgütern: aus dem Amte Ploen: aus dem Amte Ahrensboeck: aus dem Amte Segeberg: aus dem Amte Reinfeld: aus dem Amte Rethwisch: aus den Kanzelengütern: aus dem Amte Trittau : aus dem Amte Reinbeck: aus dem Amte Bordesholm: aus dem Amte Neumünster: aus der Grafschaft Ranzau: aus der Herrschaft Pinnederg: aus dem Amte Rendsburg: aus dem Kloster Jhehoe: aus dem Gute Hanerau: ausgehoben werden. in der Stadt Ploen 2 zu Hafkrug 2 im Flecken Ahrensboeck 2 in der Stadt Segeberg 2 in Bornhoved 2 in Bramstedt 4 in Niendorf ben Zarpen 4 in der Stadt Oldesloe 4 in Stockelsdorf 2 in Eichede 2 in Trittau 23: im Flecken Reinbeck 2 in Bordesholm 4 im Flecken Neumünster 6 im Flecken Barmstedt 6 im Flecken Pinneberg 4 in Wildenscharen 4 im Flecken Kellinghusen 4 Din Haale 3 in der Stadt Jhehoe 4 in Grünenthal 4
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Hieben sind nachstehende Vorschriften zu beobachten: 159 1807. 91, 1) Zu den Estafetten sind lauter zuverlässige Leute zu wählen, denen. 4. Sept. die Wege gut bekannt sind und denen man Briefe von Wichtigkeit unbes sorgt anvertrauen kann. 2) Jede Estafette muß mit einem tüchtigen Pferde versehen seyn, damit sie, wenn Briefe mit zwey Siegeln zu befördern sind, die Meile in drey Viertel-Stunden, und bey Briefen mit drey Siegeln in noch fürzerer Zeit zurückzulegen im Stande sey. 3) Die für jede Station bestimmte Anzahl Estafetten verbleibt in fünf Tagen und fünf Nächten unabläffig bey der Station zur Fortschaf fung der eingehenden Briefe; nach Verlauf dieser fünf Tage werden sie von einer gleichen Anzahl neuer Estafetten abgelöset, und so findet von fünf zu fünf Tagen fortwährende Ablösung statt. 4) Die abzulösenden Estafetten dürfen aber ihre Station nicht ver lassen bis die neue Ablösung vollzählig an Ort und Stelle ist. 5) Jede Estafette erhält ein Schild, worauf der Name: Feldpostamt, stehen muß, dieses trägt sie vorne auf dem Hute. Die Schilde wer den von den resp. Aemtern und Districten veranstaltet, die Kosten aber von Unserm Feldcommissariat wieder vergütet werden. 6) Bey jeder der Stationen ist ein zuverlässiger Mann zu bestellen, dem es obliegen soll, die gehörige Ordnung mit den ein und abgehenden Briefen zu halten und auf die Stundenzettel die Ankunft und den Abgang der Estafetten zu zeichnen; er muß daher schreiben und Geschriebenes lesen können. 7) Sowohl der Aufseher als sämtliche Feldpostestafetten haben sich genau nach den Vorschriften zu verhalten, welche ihnen von Unserm Feldpostamt zu Kiel ertheilt werden. 8) Die Feldpostestafetten erhalten während der fünf Tage, in wel- chen sie den Estafettendienst verrichten, freye Fütterung für ihre Pferde,
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1807. 160 nach dem Cavalleriereglement, nebst freyem Quartier, und zwölf Lßl. täglich 4. Sept. an Zehrgeld für jeden Mann. 94, 9) Die Fouragelieferung, das Quartier und die Auszahlung des Zehrgeldes wird von den resp. Aemtern und Districten besorgt, und nach den für die außerordentlichen Einquartierungsunkosten bestimmten Re- geln repartirt. 10) Diese Einrichtung ist mit der möglichsten Eile vorgeschriebener- maßen zu Stande zu bringen und von der Obrigkeit an Se. Königl. Hoheit dem Kronprinzen unmittelbar einzuberichten, an welchen Tagen die Feldpostestafetten die jeßigen Cavallerieordonanzen auf jeder Station abzulösen bereit seyn können. 11) Der Name des für jede Station bestellten Aufsehers ist dem hiesigen Feldpostamt sogleich anzuzeigen. 12) Den Aufsehern wird nachher nach Maaßgabe ihrer Bemühun- gen eine billige Vergütung zuzustehen seyn. Indem Wir dir (euch) solches zur Verfügung und zu deinem (eurem) Verhalten zu erkennen geben, verbleiben Wir c Glückstadt den 4ten Sept. 1807. do 10 1807. 4. Sept. 92. 92. Rescript an sämtliche Amthäuser des Herzogthums Schles wig, mit Auswahlen von Sonderburg und Fehmern, im- gleichen an die Districtsdeputirten des Wohlderdistricts und zweyten Anglerdistricts, betr. die Einrichtung der Feldpost- P estafetten. Wir Christian der Siebente re. Da bey den jeßigen Umstän den sehr ausgedehnte Ordonanzlinien erforderlich sind, durch deren gehd
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161 1807. 92. rige Besetzung Unserer Cavallerie gar zu viele Leute abgehen, so ist es nothwendig, daß die Aemter und Districte zur Besorgung des Ordonanz: 4. Sept.. dienstes mit zu Hülfe gezogen werden. Wir tragen dir daher auf, unver züglich zu verfügen, daß in Anleitung des beygefügten Verzeichnisses aus dem dir anbetrauten Amte (Districte) die für jede genannte Ordonanz station erforderliche Anzahl Estafetten ausgehoben werden. Hieben ist folgendes zu beobachten: (wie in dem vorhergehenden Rescript fub No. 1 bis 12.) Verzeichniß der Stationen für die Feldpostestafetten im Herzogthum Schleswig. Aus dem Dänisch: Wohlderdistrict: Aus dem Amte Hütten: Aus dem Amte Gottorf: Aus dem Amte Husum: Aus dem Amte Flensburg: Aus dem Amte Tondern: Aus dem Amte Apenrade: Aus dem Amte Hadersleben: in Gettorf 8 Estafetten. in Klein: Wittensee 4 in Norbye 4 in Fleckebye 4 in Klein Bennbeck 3 in Hollingstedt 3 in Ostenfeldt 4 in Holzkrug 4 in der Stadt Flensburg 4 in Cliplef 4 in der Stadt Apenrade 4 in Hoptrup 4 in der Stadt Hadersleben 4 im Flecken. Christiansfeldt 4 Hauptquartier zu Kiel den 4ten Sept. 1807. Frederik, CP. 3
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