Rescript to all authorities and agencies in the Duchy of Schleswig concerning the establishment of a new postal route via Svendborg and Langeland.

1807-12-03 · Rescript · 1807 · 1807_12_03

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137. Nefcript an sämtliche Obrigkeiten und Behörden im Her-
1807.
137.
zogthum Schleswig, betr. Die Anlegung eines neuen Post: 3. Dec.
weges über Svendburg und Langeland *).
Wir Christian der Siebente c. Wir haben befohlen, daß,
außer der gewöhnlichen Post über Nyborg und Corför, nach den Insein
jenseits des großen Belts ein neuer Postweg über Svendburg und Lange:
land angelegt werden solle, und mithin alle Briefe von Wichtigkeit in
duplo auf diesen beiden Wegen abgeschickt werden können. Von Un:
ferm Generalpostame sind daher die nöthigen Veranstaltungen getroffen,
daß über Svendburg und Langeland wöchentlich zweymal eine Post nach
den Inseln jenseits des Belts abgeht, womit die Duplicatbriefe nach
allen Dertern auf den benannten Inseln abgesandt werden können, und
welche auf allen Postcomtoiren an eben den Tagen und zu derselben
Stunde abzuliefern sind, welche in Ansehung der gewöhnlichen Posten
über Nyborg und Corsor festgesetzt worden, da die Duplicate mit diesen
Posten bis Odensee gehen und von dem dortigen Postcomtoir über Svend:
*) Eine Verfügung gleichen Inhalts ward unter demselben Dato aus dem
Holsteinischen Obergericht erlassen.
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1807.
3. Des.
337.
216
burg, Langeland und Laaland nach dem Orte ihrer Bestimmung abgesandt
werden. Von den Briefen, welche auf diese Weise in duplo abgesandt
werden, sind diejenigen, welche über Svendburg nach den Inseln jenseits
des Belts abgehen, mit dem Worte Duplicat, und die, welche über
Nyborg und Corför gesandt werden sollen, mit dem Worte Original
zu bezeichnen. Es ist zugleich die Veranstaltung getroffen worden, daß
auf den bis weiter jeden Dienstag und Sonnabend von Kopenhagen abges
henden Laalandschen Posten auf eben die Weise von den sämtlichen Oertern
auf den Inseln jenseits des Belts nach allen Orten diesseits des Belts
Duplicatbriefe angenommen und verfandt werden. Solche Briefe gehen
mit den gedachten Posten nach Naskow in Laaland, und werden von dem
Postcomtoir daselbst über Taarsfähre, Langeland und Svendburg nach
Odensee gesandt, von wo aus sie mit den gewöhnlichen Posten an den Ort
ihrer Bestimmung abgehen.
Sämtlichen Obrigkeiten und Behörden im Herzogthum Schleswig
wird Obiges zur Nachricht und Beobachtung bey den nach den Inseln
jenseits des Belts zu versendenden Briefen von Wichtigkeit hiemit er:
öfnet.
Wornach ic. Gottorf den zten Dec. 1807.s.cc

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