Rescript to all authorities and agencies in the Duchy of Schleswig concerning the establishment of a new postal route via Svendborg and Langeland.
1807-12-03 · Rescript · 1807 · 1807_12_03
OCR transcription
137. Nefcript an sämtliche Obrigkeiten und Behörden im Her- 1807. 137. zogthum Schleswig, betr. Die Anlegung eines neuen Post: 3. Dec. weges über Svendburg und Langeland *). Wir Christian der Siebente c. Wir haben befohlen, daß, außer der gewöhnlichen Post über Nyborg und Corför, nach den Insein jenseits des großen Belts ein neuer Postweg über Svendburg und Lange: land angelegt werden solle, und mithin alle Briefe von Wichtigkeit in duplo auf diesen beiden Wegen abgeschickt werden können. Von Un: ferm Generalpostame sind daher die nöthigen Veranstaltungen getroffen, daß über Svendburg und Langeland wöchentlich zweymal eine Post nach den Inseln jenseits des Belts abgeht, womit die Duplicatbriefe nach allen Dertern auf den benannten Inseln abgesandt werden können, und welche auf allen Postcomtoiren an eben den Tagen und zu derselben Stunde abzuliefern sind, welche in Ansehung der gewöhnlichen Posten über Nyborg und Corsor festgesetzt worden, da die Duplicate mit diesen Posten bis Odensee gehen und von dem dortigen Postcomtoir über Svend: *) Eine Verfügung gleichen Inhalts ward unter demselben Dato aus dem Holsteinischen Obergericht erlassen. Ee 2
OCR transcription
1807. 3. Des. 337. 216 burg, Langeland und Laaland nach dem Orte ihrer Bestimmung abgesandt werden. Von den Briefen, welche auf diese Weise in duplo abgesandt werden, sind diejenigen, welche über Svendburg nach den Inseln jenseits des Belts abgehen, mit dem Worte Duplicat, und die, welche über Nyborg und Corför gesandt werden sollen, mit dem Worte Original zu bezeichnen. Es ist zugleich die Veranstaltung getroffen worden, daß auf den bis weiter jeden Dienstag und Sonnabend von Kopenhagen abges henden Laalandschen Posten auf eben die Weise von den sämtlichen Oertern auf den Inseln jenseits des Belts nach allen Orten diesseits des Belts Duplicatbriefe angenommen und verfandt werden. Solche Briefe gehen mit den gedachten Posten nach Naskow in Laaland, und werden von dem Postcomtoir daselbst über Taarsfähre, Langeland und Svendburg nach Odensee gesandt, von wo aus sie mit den gewöhnlichen Posten an den Ort ihrer Bestimmung abgehen. Sämtlichen Obrigkeiten und Behörden im Herzogthum Schleswig wird Obiges zur Nachricht und Beobachtung bey den nach den Inseln jenseits des Belts zu versendenden Briefen von Wichtigkeit hiemit er: öfnet. Wornach ic. Gottorf den zten Dec. 1807.s.cc
Notes
No notes yet.