Circular Rescript to all authorities of the Duchy of Schleswig, concerning the transport of packages with documents, files, etc., pertaining to Royal service, to Copenhagen.

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92. Circular-Rescript an sämtliche Obrigkeiten des Herzogthums
1808.
92,
Schleswig, wegen Beförderung der Pakete mit Documen- 13. May.
ten, Acten u. f. w., die den Königl. Dienst angehen, nach
Kopenhagen *).
Wir Friedrich der Sechste 2c. In Rücksicht der mit der Be
förderung der ordinairen Frachtposten über den Belt verbundenen Schwies
rigkeiten haben Wir, auf desfalls geschehene Vorstellung Unsers Gene
ralpostamts, allerhöchst zu genehmigen geruhet: daß Pakete mit Docu
menten, Acten u. s. w., so wie auch Rechnungssachen, die Unsern
Dienst angehen, entweder mit der über die Inseln gehenden Briefpost,
oder, sofern solches mit dieser Post nicht geschehen kann, mit einer be
sonders abgehenden Beförderung, unter Führung eines sichern Post-
boten, versandt werden können, welcher lettere sich bestreben wird, an dem
Orte über das Wasser zu kommen, wo diejenigen, denen die Leitung der
Ueberfahrt übertragen ist, ihm dazu Anweisung geben werden. Von Un-
ferm Generalpoftamte ist die Einrichtung getroffen worden, daß jenseits
des Belts alles, was nach Kopenhagen gehen soll, von dem Postcomtoir
zu Odensee besorgt werden wird, wohin die Sachen mit der gewöhnlichen
Post gesandt werden, und ist dieses Comtoir instruirt, alle Kasten und
Pakete, welche unsern Dienst betreffen, mit der besondern Beförderung
nach Kopenhagen zu senden. Dem von Unserm Generalpostamte geäußer
ten Wunsche gemäß, müssen die Kasten und Pakete, deren Befördes
rung auf dem vorhin gedachten Wege verlangt wird, nicht größer, als
etwa eine Elle lang, dreyviertel Ellen breit und eine halbe Elle hoch seyn,
und alle Unsere Beamte, die etwas nach Kopenhagen einzusenden haben,
hievon unterrichtet werden. Wornach ze.
Die Wir c. Gegeben zc. Gottorf den 13ten May 1808.
*) Eine gleiche Verfügung ward am 14ten May aus dem Holsteinischen Obers
gericht erlaffen.

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