Chancery letter to the Holstein Superior Court, stating that no fees are to be charged for the inspection of letters going abroad.

1808-08-23 · Kanzleischreiben · 1808 · 1808_08_23

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153. Kanzeleyschreiben an das Holsteinische Obergericht, daß
für das Nachsehen der in das Ausland gehenden Briefe
keine Gebühren zu nehmen sind.
Da für d
zu
-
die Eröfnung und das Nachsehen der ins Ausland gehenden
Briefe keine Vergütung zu nehmen, und daher die von dem Magistrat.
eingeführte Gebührenerhebung wieder abzustellen ist: so haben wir
das Königl. Holsteinische Obergericht ersuchen wollen, das nöthige hier:
über mit dem Benfügen zu erkennen zu geben, daß die etwa durch dieses
Geschäfte veranlaßten Kosten aus der Stadtcaffe zu bestreiten seyn werden.
1808.
23. Aug.
153.

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