Placard concerning the authorization of field postmasters to punish field post couriers in case of misconduct.

1808-09-27 · Placat · 1808 · 1808_09_27

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OCR transcription

1808.
27. Sept.
179.
179. Placat, betr. die Autorisation der Feldposimeister zur Be-
strafung der Feldpost-Estafetten im Fall eines Ver-
sehens *).
Wir Frederik der Sechste c. Thun kund hiemit: Zur Vor:
beugung der Unordnungen, welche durch Fahrläffigkeit und Widerwillen
einiger Feldpost: Estafetten entstanden, und damit selbige im Wiederein-
tretungsfall, ohne einige bey den Militair-Einrichtungen unpassende Weit-
läuftigkeit, gestraft werden können, haben Wir allerhöchst unmittelbar
zu resolviren Uns bewogen gefunden: daß der Feldpostmeister autorisirt
senn solle, einer Feldpost: Estafette, im Fall eines Versehens, Gefäng
nißstrafe bey Wasser und Brod von vierundzwanzig Stunden bis zu acht
Tagen, und zwar in einem Termin, aufzulegen.
Wornach sich månniglich allerunterthänigst zu achten. Urkundlich uns
ter Unserm vorgedruckten Königl. Jnsiegel. Glückstadt den 27sten Sept.
1808.
(L. S.)
C. L. Frhr. v. Brockdorff. J. C. Moritz.
Löck.
*) Für das Herzogthum Schleswig ward unter demselben Datum eine gleichs
lautende Verfügung erlassen.

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