Circular order that only locals are to be employed as field post courier riders.
1808-10-17 · Circularverfügung · 1808 · 1808_10_17
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17. Oct. 1808. 198. Circularverfügung, daß nur Einheimische zu Feldpost Estafettenreitern genommen werden sollen. 198. Wir Frederik der Sechste c. Thun kund hiemit: Es ist bey Unserm Feldpoftamte die Anzeige geschehen, daß von einigen Districten, welche die Feldpost- Estafetten stellen, zuweilen ausheimische Knechte als
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243 1808. 198. Estafetten gesandt werden. Da nun dadurch die Sicherheit der Feldpost- Estafetten, mit welchen öfters Gelder versandt werden, gefährdet werden 17. Oct. kann: so geben wir euch (dir) auf, dahin zu sehen, daß keine solche aus- heimischen Knechte zu den Stafetten gestellt werden, es sey denn, daß der: jenige, welcher ihn stellt, auch für seine Nichtentweichung sich verbind: lich machen will. Wornach c. Glückstadt den 17ten Oct. 1808.
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