Circular order that only locals are to be employed as field post courier riders.

1808-10-17 · Circularverfügung · 1808 · 1808_10_17

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17. Oct.
1808. 198. Circularverfügung, daß nur Einheimische zu Feldpost
Estafettenreitern genommen werden sollen.
198.
Wir Frederik der Sechste c. Thun kund hiemit: Es ist bey
Unserm Feldpoftamte die Anzeige geschehen, daß von einigen Districten,
welche die Feldpost- Estafetten stellen, zuweilen ausheimische Knechte als

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1808.
198.
Estafetten gesandt werden. Da nun dadurch die Sicherheit der Feldpost-
Estafetten, mit welchen öfters Gelder versandt werden, gefährdet werden 17. Oct.
kann: so geben wir euch (dir) auf, dahin zu sehen, daß keine solche aus-
heimischen Knechte zu den Stafetten gestellt werden, es sey denn, daß der:
jenige, welcher ihn stellt, auch für seine Nichtentweichung sich verbind:
lich machen will.
Wornach c. Glückstadt den 17ten Oct. 1808.

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