Circular order concerning the marking of official letters with the sender's name.

1808-10-29 · Circularverfügung · 1808 · 1808_10_29

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207. Circularverfügung, betr. die Bezeichnung der Briefe in
Dienstsachen mit dem Namen des Absenders **).
Sr.
r. Königl. Majestät allerhöchsten Willen und Befehl zufolge, wird
fämtlichen Obrigkeiten hiedurch zu erkennen gegeben: Daß, damit Briefe
*) Für das Herzogthum Holstein ergieng diese Verfügung am 3ten Nov.
**) Dieselbe Verfügung ergieng unter demselben Datum für das Herzogthum
Schleswig.
1808.
29. Oct
207.

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1808.
207.
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in Amtsangelegenheiten, ohne erst gedfnet zu werden, in allen Fällen ges
29. Oct. kannt und von Briefen in Privatangelegenheiten gehörig unterschieden
werden können, ein jeder Brief in Dienstsachen, welcher an Se. Maje:
ståt oder an die allerhöchſt angeordneten Collegien, Obrigkeiten und an
dern Behörden eingesandt wird, auf der Außenseite an der linken Ecke
unter der Addresse mit dem Namen und Posten desjenigen bezeichnet wer
den soll, welcher einen solchen Brief oder Rapport unterschrieben und eina
gesandt hat.
Urkundlich 2c. Glückstadt den 29sten Oct. 1808.

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