Circular order concerning the marking of official letters with the sender's name.
1808-10-29 · Circularverfügung · 1808 · 1808_10_29
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207. Circularverfügung, betr. die Bezeichnung der Briefe in Dienstsachen mit dem Namen des Absenders **). Sr. r. Königl. Majestät allerhöchsten Willen und Befehl zufolge, wird fämtlichen Obrigkeiten hiedurch zu erkennen gegeben: Daß, damit Briefe *) Für das Herzogthum Holstein ergieng diese Verfügung am 3ten Nov. **) Dieselbe Verfügung ergieng unter demselben Datum für das Herzogthum Schleswig. 1808. 29. Oct 207.
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1808. 207. 254 in Amtsangelegenheiten, ohne erst gedfnet zu werden, in allen Fällen ges 29. Oct. kannt und von Briefen in Privatangelegenheiten gehörig unterschieden werden können, ein jeder Brief in Dienstsachen, welcher an Se. Maje: ståt oder an die allerhöchſt angeordneten Collegien, Obrigkeiten und an dern Behörden eingesandt wird, auf der Außenseite an der linken Ecke unter der Addresse mit dem Namen und Posten desjenigen bezeichnet wer den soll, welcher einen solchen Brief oder Rapport unterschrieben und eina gesandt hat. Urkundlich 2c. Glückstadt den 29sten Oct. 1808.
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