Circular to all Post Offices, concerning the postage exemption granted to the Chapter of the Royal Orders and its Chancellor.
1809-03-21 · Circular · 1809 · 1809_053_03_21
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69 1800. 51. Den Zollbedienten wird dieses zur Nachachtung und mit dem Auftrag bekannt gemacht, den Postbeamten zur Gelebung vorerwähnter Allerhöch 18. März. ften Resolution, auf Verlangen, zur Hülfe zu kommen. Westindisch: Guineische Rente: und Generalzollkammer den 18ten März 1809. 52. Rescript an die Süderdithmarsischen Kirchenvisitatoren, betr. die Nachmittagspredigten in Brunsbüttel. Namens Sr. Königl. Majeſt åt. Da Allerhöchst unmittelbar resolviret worden: daß die von Pfingsten bis Jacobi zu Brunsbüttel bis: her gehaltenen Nachmittagspredigten in firchliche Catechisationen mit der Jugend verwandelt werden mögen, an den hohen Festtagen aber auch ferner des Nachmittags geprediget werden solle: so wird den Süderdith: marsischen Kirchenvisitatoren aufgegeben, hiernach das Erforderliche be kannt zu machen. Königl. Holst. Oberconsistorium zu Glückstadt den 20sten März 1809. 1809. 20. März. 53 1809. 53. Circular an sämtliche Postcomtoire, betr. die dem Kapitel Der Königlichen Orden und dem Kanzler derselben zugestan. 21. März. Dene Portofreyheit. Se. Königl. Majestät haben unterm roten d. M. allergnädigst zu befehlen geruhet: daß mit den Briefposten der Briefwechsel, welcher von und mit dem Kapitel der Königl. Orden, nebst dem Kanzler desselben, geführt wird, dieselbe Portofrenheit genießen soll, welche den Königl. Collegien und Departements zugestanden ist. Dieses wird dem Königl. 53.
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