Order to all authorities in the Duchy of Schleswig, that Finland, as long as it remains in Russian Imperial possession, shall be regarded in every respect as a friendly country.
1809-07-01 · Verfügung · 1809 · 1809_126_06_28
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21I Diese Allerhöchste Resolution wird hiedurch allen, die es angeht, zur gebührenden Nachachtung bekannt gemacht. Königl. Schleswig Holsteinische Kanzeley zu Kopenhagen den 28sten Jun. 1809. Möfting. Janffen. Jenfen. Feldmann. Rothe. Hammerich. Spies. 1809. 28. Jun. 126. 1809. 127. 127. Verfügung an sämtliche Obrigkeiten im Herzogthum Schleswig, daß Finland, so lange es im Russisch-Kai- . Jul. serl. Besitz bleibt, in jeder Rücksicht als ein befreundetes Land angesehen werden solle *). Sr. Königl. Majestät unmittelbarem Allerhöchsten Willen und Befehl vom 16ten v. M. zufolge, soll Finland, so lange es von den Truppen Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, als Allerhöchst Dero Alliirten, besetzt ist, in jeder Rücksicht als ein befreundetes Land ange: sehen, und folglich dem Briefwechsel mit den in Finland belegenen Der: tern kein Hinderniß in den Weg gelegt werden, in soferne er nur über Finland und nicht durch Schweden geht. Welche Allerhöchste Resolution sämtlichen Obrigkeiten im Herzog thum Schleswig zur Nachricht und Nachachtung hiedurch eröfnet wird. Urkundlich :c. Gegeben wc. Gottorf den 1sten Jul. 1809. *) Für das Herzogthum Holstein fügung. ergieng am 5ten Jul. eine gleiche Vere 252
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