Circular Order concerning the submission of lists of existing field post stations from January 1, 1809 onwards.
1809-01-18 · Circularverfügung · 1809 · 1809_F012_01_18
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1809. 17. Jan. II. I2 11. Kanzeleppatent, betr. die Bestrafung derer, welche die Entweichungen von Landmilitairpflichtigen befördern, für die Herzogthümer Schleswig und Holstein. So wie es den Landmilitairpflichtigen bereits durch gesetzliche Verfügun gen, ben namhafter Strafe, untersagt worden ist, ohne obrigkeitliche Erlaubniß den Jurisdictionsdistrict zu verlassen, ehe sie von der Seffion einen Abschieds: oder Freyheitspaß erhalten haben, so haben Se. Kö: nigl. Majestät zu resolviren Sich allerhöchst bewogen gefunden, daß alle, welche entwichene Landmilitairpflichtige ben sich aufnehmen und verbergen, oder deren strafbare Versuche, sich der Aushebung zum Dienst zu entzie: hen, sonst auf irgend eine Weise absichtlich befördern, mit einer, termin: weise abzuhaltenden, achttågigen bis vierwöchigen Gefängnißstrafe bey Wasser und Brod, oder, nach Beschaffenheit der Umstände und dem richterlichen Ermessen, mit einer Geldbuße von 50 bis 100 Rthlr. be: legt werden sollen. Diese allerhöchste Resolution wird hiedurch allen, die es angeht, zur Nachricht und gebührenden Nachachtung bekannt gemacht. Königl. Schleswig-Holsteinische Kanzeley zu Kopenhagen den 17ten Jan. 1809. Möfting. Janffen. Jenfen. Feldmann. 1809. 18. Jan. 12. 12. Circularverfügung wegen Einsendung der Listen über die vom isten Jan. 1809 an existirenden Feldpost-Stationen *). Namens St. Königl. Majeft åt. Da in den letztern Zeiten verschiedene Veränderungen in der Dislocation der Truppen vorgefallen *) Für das Herzogthum Holstein ergieng am 16ten Jan. eine gleiche Bers fügung.
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13 1809. 12. sind, und dieses einen Einfluß auf die Feldpost: Stationen und Anzahl der Estafetten gehabt haben kann, so wird den benkommenden Obrigkei: 18. Jan. ten im Herzogthum Schleswig hiemit aufgegeben, an das Königl. Ge: neral: Feldpostamt zu Kopenhagen eine Liste über die in ihrer Jurise diction, vom Isten Jan. 1809 an, existirenden Feldpost: Stationen in: nerhalb drey Wochen a dato hujus einzusenden, und daben zu bemerken, wie viele Estafetten gegenwärtig auf jeder Station sich befinden. Auch haben besagte Obrigkeiten binnen gleicher Frist ein Duplicat dieser Liste anhero gelangen zu lassen. Urkundlich 2c. Gegeben Gottorf den 18ten Jan. 1809. (L. S.) F. C. Krück. E. J. P. v. Stemann. Stuhlmann. 1809. 13. Resolution, betr. einige auf die Verfügung vom 1 2ten März 1801, wegen der wechselseitigen Amtsverhältnisse des 19. Jan. Amtmanns zu Hütten und der Landvogtey zu Süderstapel, sich beziehende Puncte. Wann hieselbst folgende Fragen: 1) Ob der, in Gemäßheit der Allerhöchsten Verfügung vom 12ten Márz 1801, von dem Amtmann anberahmte Termin des Stapelholmer Bondengerichts von dem Landvogt ohne Vorwissen des Amtmanns verändert und prorogirt werden könne? 2) Ob der Landvogt befugt sey, das einmal von dem Amtmann ange fetzte Bondengericht und die daben zur Verhandlung anberahmten Sachen auf längere Zeit zu unterbrechen, und daben in einem Zwis schenraum von acht Tagen einen neuen Termin eigenmächtig anzu berahmen? und 13.
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