Circular Order concerning the submission of lists of existing field post stations from January 1, 1809 onwards.

1809-01-18 · Circularverfügung · 1809 · 1809_F012_01_18

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1809.
17. Jan.
II.
I2
11. Kanzeleppatent, betr. die Bestrafung derer, welche die
Entweichungen von Landmilitairpflichtigen befördern, für
die Herzogthümer Schleswig und Holstein.
So wie es den Landmilitairpflichtigen bereits durch gesetzliche Verfügun
gen, ben namhafter Strafe, untersagt worden ist, ohne obrigkeitliche
Erlaubniß den Jurisdictionsdistrict zu verlassen, ehe sie von der Seffion
einen Abschieds: oder Freyheitspaß erhalten haben, so haben Se. Kö:
nigl. Majestät zu resolviren Sich allerhöchst bewogen gefunden, daß alle,
welche entwichene Landmilitairpflichtige ben sich aufnehmen und verbergen,
oder deren strafbare Versuche, sich der Aushebung zum Dienst zu entzie:
hen, sonst auf irgend eine Weise absichtlich befördern, mit einer, termin:
weise abzuhaltenden, achttågigen bis vierwöchigen Gefängnißstrafe bey
Wasser und Brod, oder, nach Beschaffenheit der Umstände und dem
richterlichen Ermessen, mit einer Geldbuße von 50 bis 100 Rthlr. be:
legt werden sollen.
Diese allerhöchste Resolution wird hiedurch allen, die es angeht, zur
Nachricht und gebührenden Nachachtung bekannt gemacht.
Königl. Schleswig-Holsteinische Kanzeley zu Kopenhagen den 17ten
Jan. 1809.
Möfting.
Janffen.
Jenfen.
Feldmann.
1809.
18. Jan.
12.
12. Circularverfügung wegen Einsendung der Listen über die
vom isten Jan. 1809 an existirenden Feldpost-Stationen *).
Namens St. Königl. Majeft åt. Da in den letztern Zeiten
verschiedene Veränderungen in der Dislocation der Truppen vorgefallen
*) Für das Herzogthum Holstein ergieng am 16ten Jan. eine gleiche Bers
fügung.

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1809.
12.
sind, und dieses einen Einfluß auf die Feldpost: Stationen und Anzahl
der Estafetten gehabt haben kann, so wird den benkommenden Obrigkei: 18. Jan.
ten im Herzogthum Schleswig hiemit aufgegeben, an das Königl. Ge:
neral: Feldpostamt zu Kopenhagen eine Liste über die in ihrer Jurise
diction, vom Isten Jan. 1809 an, existirenden Feldpost: Stationen in:
nerhalb drey Wochen a dato hujus einzusenden, und daben zu bemerken,
wie viele Estafetten gegenwärtig auf jeder Station sich befinden. Auch
haben besagte Obrigkeiten binnen gleicher Frist ein Duplicat dieser Liste
anhero gelangen zu lassen.
Urkundlich 2c. Gegeben Gottorf den 18ten Jan. 1809.
(L. S.)
F. C. Krück.
E. J. P. v. Stemann.
Stuhlmann.
1809.
13. Resolution, betr. einige auf die Verfügung vom 1 2ten
März 1801, wegen der wechselseitigen Amtsverhältnisse des 19. Jan.
Amtmanns zu Hütten und der Landvogtey zu Süderstapel,
sich beziehende Puncte.
Wann hieselbst folgende Fragen:
1) Ob der, in Gemäßheit der Allerhöchsten Verfügung vom 12ten Márz
1801, von dem Amtmann anberahmte Termin des Stapelholmer
Bondengerichts von dem Landvogt ohne Vorwissen des Amtmanns
verändert und prorogirt werden könne?
2) Ob der Landvogt befugt sey, das einmal von dem Amtmann ange
fetzte Bondengericht und die daben zur Verhandlung anberahmten
Sachen auf längere Zeit zu unterbrechen, und daben in einem Zwis
schenraum von acht Tagen einen neuen Termin eigenmächtig anzu
berahmen? und
13.

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