Order that letters sealed with three seals shall be forwarded with the utmost speed.
1809-04-25 · Verfügung · 1809 · 1809_F069_04_25
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1809. 25. April. 69 92 lichsten Geschwindigkeit, und nach der Bestimmung, daß mit dergleichen Briefen die Meile in einer halben Stunde geritten werden soll, befördert defen die M werden, ist es nothwendig, daß auf jeder Feldpost: Station von Rends: burg nach Schleswig, von Kiel nach Schleswig, von Tonning und Hu fum nach Schleswig, und von da nach Christiansfeldt, eine Estafette mit einem auserlesenen tüchtigen Pferde, welches obige Bestimmung erfüllen fann, hingelegt werde, und ausschließend nur mit dergleichen Briefen reite, sofern selbige nicht mehr als ein oder höchstens zweymal des Ta- ges einlaufen sollten. Sr. Königl. Majestät Höchstems Willen und Befehl gemäß, wird Obiges den beykommenden Obrigkeiten hiedurch bekannt gemacht, um darnach die erforderliche Veranstaltung baldmöglichst zu treffen, damit in vorkommenden Fällen kein Aufenthalt geschehe, so wie dieselben von Der getroffenen Veranstaltung unverzüglich eine Nachricht anhero, als auch an das Feldpostamt und das Feld commissariat zu erstatten haben. Urkundlich c. Gegeben 2c. Gottorf den 25sten April 1809. 1809. 2. May. 70. 70. Verfügung, daß der Stadtfecretair keiner beeidigten Be- vollmächtigten, ohne Genehmigung des ihm vorgefehten Obercollegii, anzunehmen habe.. Namens Sr. Königl. Majestät. Dem Rathsverwandten und Stadtfecretair in Tondern wird hiedurch zu erkennen gegeben: daß er in Zukunft keinen beeidigten Bevollmächtigten, ohne Genehmigung des ihm vorgefeßten Obercollegii, anzunehmen habe. Urkundlich c. Gegeben ze. Gottorf den 2ten May 1809.
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