Circular Order concerning the remuneration granted to supervisors of field post couriers for writing materials.

1809-05-04 · Circularverfügung · 1809 · 1809_F073_05_04

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Diese Allerhöchste Verfügung wird hiedurch bekannt gemacht, damit 1809.
die verschiedenen Aufseher ihre monatliche Rechnung darnach einrich: 4. May.
ten können.
Königl. Holsteinisches Obergericht zu Glückstadt den 4ten May 1809.
74. Kanzeleyschreiben an die Königl. chirurgische Academie,
betr. die einzusendenden obrigkeitlichen Listen von den in
den Herzogthümern sich aufhaltenden Chirurgen.
Unterm 3ten d. M. haben Se. Königl. Majestät allergnädigst zur
resolviren geruhet: daß die Obrigkeiten in den Herzogthümern in Kriegs:
zeiten jedes halbe Jahr, und in Friedenszeiten jedes Jahr genaue Listen
über die Chirurgen, welche sich in den verschiedenen Districten aufhalten,
an die Kanzelen einzusenden haben. Diese Listen sollen, nach einem der
Kanzelen von der Königl. chirurgischen Academie mitzutheilenden Schema,
abgefaßt werden, da solche so genau und ausführlich, wie möglich, ab=
zufassen sind. Wenn die Kanzelen die Listen von den sämtlichen Obrig
feiten erhalten hat, wird sie solche, zufolge des ihr gewordenen Aller:
höchsten Befehls, der chirurgischen Academie, als derjenigen Behörde,
wo die Controlle über die chirurgische Praxis, über die Befolgung der
desfalls ergangenen Anordnungen zu halten ist, mittheilen.
73.
1809.
6. May.
74
75. Kanzelenschreiben an die Königl. Generalzollkammer, daß
das angehaltene Schwedische Eigenthum nur zu sequestri
ven seyy.
Die Kanzelen ist mit der Königl. Generalzollkammer vollkommen darin
einverstanden, daß das unterm 24sten Dec. 1807, wegen Confiscation
1800
6. May.
75

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