Circular to all Post Offices, concerning the dispatch of the Copenhagen Price Current and Budstikken, and the increase in prices of the Aalborg Newspaper and Kjøbenhavns Aftenpost.
1810-07-24 · Circular · 1810 · 1810_07_24
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205 145. Circular an sämtliche Postcomtoire, betr. die Versendung der Kopenhagener Preiscourant und der Budstikken, und Erhöhung der Preise der Aalborger Zeitung und der Kjø- benhavns Aftenpost. Se. Königl. Majestät haben auf allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection, mittelst Allerhöchster Resolution vom 23sten May d. J., allergnädigst zu genehmigen geruhet: daß die Preiscourant, die der hiesige Buchdrucker Cohen wöchentlich herausgiebt, durch den Kanzeleyrath und Postmeister von Stöcken mit den Posten dergestalt versandt werden möge, daß die Abonnenten für den Jahrgang 3 Rthlr. entrichten, und davon der Postcasse 2 Rthlr. 24 Lßl. zur Einnahme be- rechnet werden, und die Postcomtoire die übrigen 24 Lßl. für ihre Müh. waltung und Eincaffirung des Geldes behalten sollen. Ferner haben Se. Königl. Majestät, mittelst Allerhöchster Nesolu tion vom 4ten d. M., allergnädigst zu erlauben geruhet: daß das in Christiania herauskommende Blatt Budstikken durch das Postcom- toir daselbst mit den Posten versandt werden dürfe, unter den Bedingun gen, daß die Postcomtoire sich von den Abonnenten den Jahrgang mit 2 Rthlr. bezahlen lassen, davon der Postcasse 1 Rthlr. 24 Lßl. zur Ein nahme berechnen und die übrigen 24 Lßl. selbst genießen sollen. Endlich ist durch eine andere Königl. Resolution von demselben Dato allergnädigst genehmiget worden: daß vom Anfange dieses Quartals an der Jahrgang der Aalborger Zeitung, welche der dortige Buchdrucker Wandal herausgiebt, um 16 2ßl., mithin zu 2 Rthlr., und das Wo- chenblatt Kjøbenhavns Aftenpost, welches der hiesige Buchdrucker Thiele besorgt, um 8 Lßl., also zu 2 Rthlr. 8 Lßl. erhöhet werden, und daß der, zufolge Königl. Resolution vom 8ten Jul. v. J., festgesetzte und den Postcomtoiren unterm 22sten dess. M. bekannt gemachte Preis der Staatszeitung annoch ein Jahr gelten möge. 1810. 24. Jul. 145.
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