Circular, concerning the exemption of letters delivered to the border post offices in Altona and Stockelsdorf by French post offices from the inspection ordered on December 10, 1807.
1811-03-12 · Circular · 1811 · 1811_03_12
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1gir 42. 12. März. 42. Circular, betr. die Befreyung der Briefe, welche den Gränzpostcomtoiren zu Altona und Stockelsdorf von den Französischen Postämtern zugestellt werden, von der un- term 10ten Dec. 1807 verfügten Nachsicht. Se. Königl. Majestät haben mittelst Allerhöchster Resolution vom 4ten d. M. allergnädigst zu befehlen geruhet: daß die in der Circularver: fügung vom 1oten Dec. 1807 vorgeschriebene Nachsicht der Briefe von
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37 1811. 42, Seiten der Königl. Postcomtoire zu Hamburg und Lübeck, jest da erfte: res Comtoir nach Altona, und letzteres Comtoir nach Stockelsdorf verlegt 12. März. worden, in Ansehung der Briefe, welche selbigen vom Französischen Poſt: wesen zugestellt werden, wegfallen möge, dahingegen es bey der befohle: nen Nachsicht der Briefe aus den Dänischen Staaten nach Hamburg und dem entferntern Auslande, so wie nach dem Gränzpostcomtoir zu Stockels: dorf und nach Altona, Husum, Friderichsstadt und Tönning, nach wie vorher sein Verbleiben haben solle. Diese Königl. Resolution wird hie: durch dem Königl. Postcomtoir zur Nachricht eröfnet. Generalpostdirection den 12ten März 1811.
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