Circular, that travelers, with the exception of couriers, may only carry unsealed addresses and letters of recommendation.

1811-03-26 · Circular · 1811 · 1811_03_26

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OCR transcription

1811.
26. März.
50.
50. Circular, daß Reisende, Couriere ausgenommen, nur
bloß unversiegelte Addressen und Empfehlungsbriefe bey
sich führen dürfen.
In Anleitung eines an die Generalpostdirection erlassenen Königl. Aller-
höchsten Befehls vom 21sten d. M. wird dem Königl. Postcomtoir anf
das ernstlichste eingeschärft, über das vorherige allergnädigste Verbot zu
wachen, daß keine Reisende, Couriere, welche mit einem gehörigen.
Courierpaß versehen sind, ausgenommen, Briefe außer solchen, die bloß
unversiegelte Addressen und Empfehlungsbriefe sind, deren Inhalt zeigt,
daß sie keine andere Bestimmung haben, bey sich führen sollen.
Generalpostdirection den 26sten März 1811.
195.00

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