Circular, that travelers, with the exception of couriers, may only carry unsealed addresses and letters of recommendation.
1811-03-26 · Circular · 1811 · 1811_03_26
OCR transcription
1811. 26. März. 50. 50. Circular, daß Reisende, Couriere ausgenommen, nur bloß unversiegelte Addressen und Empfehlungsbriefe bey sich führen dürfen. In Anleitung eines an die Generalpostdirection erlassenen Königl. Aller- höchsten Befehls vom 21sten d. M. wird dem Königl. Postcomtoir anf das ernstlichste eingeschärft, über das vorherige allergnädigste Verbot zu wachen, daß keine Reisende, Couriere, welche mit einem gehörigen. Courierpaß versehen sind, ausgenommen, Briefe außer solchen, die bloß unversiegelte Addressen und Empfehlungsbriefe sind, deren Inhalt zeigt, daß sie keine andere Bestimmung haben, bey sich führen sollen. Generalpostdirection den 26sten März 1811. 195.00
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