Circular, concerning the re-establishment of the express service between Copenhagen and Christiania.
1811-04-06 · Circular · 1811 · 1811_04_06
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46 1811. 56. Circular, betr. die Wiederherstellung der Expreß - Ein- richtung zwischen Kopenhagen und Christiania. 6. April. 56. 1811. 6. April. 57. Da nunmehr eine auctorisirte Expres: Einrichtung zwischen Kopenhagen und Christiania wieder hergestellt ist, und daher Geldversendungen zwis schen Dännemark und Norwegen auf eben die Art, wie vor dem Kriege Statt finden können, so werden die während des Krieges gegebenen Vor: schriften in Ansehung der Geldversendungen nach Norwegen hiedurch aufs gehoben, und treten demnach die vorherigen Bestimmungen wieder in Kraft; welches dem Königl. Postcomtoir zur Nachricht und Beobach tung des Erforderlichen eröfnet wird. Generalpostdirection den 6ten April 1811. 57. Circular, welchergestalt die in Briefen zu versendenden Silber- und Goldmünzen einzupacken sind. Da es sich bisweilen trift, daß Silber: und Goldmünzen, welche in Briefen mit der Frachtpost versandt werden, so unvorsichtig und unvers antwortlich eingepackt sind, daß sie bey der bloßen Bewegung während der Behandlung auf den Postcomtoiren aus den Briefen herausfallen, wos durch leicht unangenehme Folgen veranlaßt werden können: so findet die Generalpostdirection es zu deren Vorbeugung nothwendig, festzusetzen: daß die in dem Placat vom 24sten Nov. 1804 vorgeschriebene Art der Einpackung der Bankzettel, welche mit den Posten versandt werden, künftig angewandt, und bey Versendung vorerwähnter Münzen befolgt werden soll, wenn diese in Briefen eingeschlossen werden können; welches demnach dem Königl. Postcomtoir zur Nachricht und Wahrnehmung zu erkennen gegeben wird. Generalpostdirection den 6ten April 1811.
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