Circular, concerning the re-establishment of the express service between Copenhagen and Christiania.

1811-04-06 · Circular · 1811 · 1811_04_06

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1811. 56. Circular, betr. die Wiederherstellung der Expreß - Ein-
richtung zwischen Kopenhagen und Christiania.
6. April.
56.
1811.
6. April.
57.
Da nunmehr eine auctorisirte Expres: Einrichtung zwischen Kopenhagen
und Christiania wieder hergestellt ist, und daher Geldversendungen zwis
schen Dännemark und Norwegen auf eben die Art, wie vor dem Kriege
Statt finden können, so werden die während des Krieges gegebenen Vor:
schriften in Ansehung der Geldversendungen nach Norwegen hiedurch aufs
gehoben, und treten demnach die vorherigen Bestimmungen wieder in
Kraft; welches dem Königl. Postcomtoir zur Nachricht und Beobach
tung des Erforderlichen eröfnet wird.
Generalpostdirection den 6ten April 1811.
57. Circular, welchergestalt die in Briefen zu versendenden
Silber- und Goldmünzen einzupacken sind.
Da es sich bisweilen trift, daß Silber: und Goldmünzen, welche in
Briefen mit der Frachtpost versandt werden, so unvorsichtig und unvers
antwortlich eingepackt sind, daß sie bey der bloßen Bewegung während der
Behandlung auf den Postcomtoiren aus den Briefen herausfallen, wos
durch leicht unangenehme Folgen veranlaßt werden können: so findet die
Generalpostdirection es zu deren Vorbeugung nothwendig, festzusetzen:
daß die in dem Placat vom 24sten Nov. 1804 vorgeschriebene Art der
Einpackung der Bankzettel, welche mit den Posten versandt werden,
künftig angewandt, und bey Versendung vorerwähnter Münzen befolgt
werden soll, wenn diese in Briefen eingeschlossen werden können; welches
demnach dem Königl. Postcomtoir zur Nachricht und Wahrnehmung zu
erkennen gegeben wird.
Generalpostdirection den 6ten April 1811.

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