82. Circular, concerning the payment for newspapers and periodicals published in Denmark and Norway. 84. Circular, concerning an increase in expedition fees for express mail (Staffetten) carrying multiple letters. 85. Circular regarding freight postal items destined for and arriving from Stockelsdorf and Plön.
1811-05-04 · Circular · 1811 · 1811_05_04
OCR transcription
82. Circular, betr. die Bezahlung der in Dännemark und 1817. 82. Norwegen herauskommenden Zeitungen und Zeitschriften. 4. May. Se. Königl. Majestät haben auf allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection, mittelst Allerhöchster Resolution vom 4ten v. M., allergnädigst zu genehmigen geruhet: Daß vom Anfange dieses Jahrs an und bis weiter die Bezahlung der in Dännemark und Norwegen heraus: kommenden Zeitungen und Zeitschriften, welche mit den Posten versandt werden, dergestalt festgesetzt werden möge, daß die Abonnenten von demjenigen, welches den Herausgebern der Blätter in Dänischem Cour. ausbezahlt wird, nur den vierten Theil in Schleswig Holsteinischem Cour. entrichten, dahingegen das bisherige moderirte Postgeld und die den Post- N
OCR transcription
1811. 82. 98 comtoiren bewilligten Gebühren für die Vertheilung der Exemplare und May. für die Eincassirung des Geldes erlegen sollen. In Uebereinstimmung hiemit ist ein Verzeichniß der Dänischen und Norwegischen Blätter, des ren Versendung mit den Posten erlaubt ist, entworfen worden, wornach das Königl. Postcomtoir sich bey Erhebung und Berechnung der Zeitungs: gelder zu richten hat. Generalpostdirection den 4ten May 1811.
OCR transcription
84. Circular, betr. eine Erhöhung der Expeditionsgebühren für die mit mehreren Briefen durchgehende Staffetten. Se. Königl. Majestät haben auf allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection, mittelst allergnädigster Resolution vom 24sten v. M., zu bewilligen geruhet: Daß in den Fällen, wenn mit Staffetten Briefe versandt werden, die nach Zwischendrtern gehören, durch welche die Staf- fetten gehen, und daher aus der Staffettentasche herausgenommen und den Eignern zugestellt werden müssen, für die Expedition einer solchen Staffette, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Briefe, außer den in dem 7ten Abschnitt des Circularschreibens des damaligen Generalpostamts vom 16ten Dec. 1806 festgesetzten 8 Schill., annoch 24 Schill., und für die Bestellung der mit Staffetten ankommenden, an einen und denselben Mann addreffirten, Briefe in Altona, Flensburg, Schleswig, Rends: burg und Kiel, zur Tageszeit 6 Schill. und zur Nachtzeit, daß heißt, im Sommer von II Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens, und im Winter von 10 Uhr Abends bis 7 Uhr Morgens 8 Schill., an den übrigen Der: tern aber zur Tageszeit 4 Schill. und zur Nachtzeit 6 Schill. vergütet werden mögen. Welches demnach dem Königl. Postcomtoir hiedurch zur Nachachtung zu erkennen gegeben wird.m Generalpostdirection den 4ten May 1811. 1811. 4. May. 84- 072
OCR transcription
7811. May. 85. 100 85. Circular wegen der nach Stockelsdorf und Plön bestinim ten und der von daher eingehenden Frachtpostsachen. Wenn Senn nach einem Schreiben der Westindisch: Guineischen Rente und Generalzollkammer nummehr ein Zollbeamter zu Stockelsdorf und zu Plön angesetzt worden, von welchen ersterer die von Lübeck nach Stockelsdorf gebrachten zur Versendung mit der Frachtpost bestimmten Pakete, Vers schläge re. vor der Absendung zu versiegeln und mit Paffterzetteln zu verse hen, die aus dem Lande kommenden Verschläge dahingegen mit den dabey vorhandenen Zollpaffferzetteln zu vergleichen, und letzterer die mit der Frachtpost zu Plön eingehenden Waaren zu untersuchen und über die von da abgehenden Sachen Passerzettel zu ertheilen verpflichtet ist: so wird dem Königl. Postcomtoir hiedurch aufgegeben, die nach beiden Dertern bestimmten Pakete, Verschläge 2c., welche zur Versendung eingeliefert werden, nicht anders anzunehmen, als wenn Passerzettel mitfolgen, und von den Charten, die von Stockelsdorf und Plön eingehen, der dortigen. Zollstätte Abschriften mitzutheilen. 18 Generalpostoirection den 4ten May 1812.
Notes
No notes yet.