Circular, concerning the Head and Counter-Accountant's Office of the General Post Directorate and the validity of receipts issued by the Post Cashier.

1811-06-01 · Circular · 1811 · 1811_06_01

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1811. 108. Circular, betr. das Haupt und Contrabuchhalter-
I. Jun.
108.
Comtoir der Generalpostdirection und die Gültigkeit
der von dem Postcassierer auszustellenden Quitungen.
In Beziehung auf die Circularschreiben vom 24sten Dec. 1796 und vom
3ten Jun. 1809, betreffend die Controlle, welche gegen das Generalposts
casse Comtoir geführt wird, wird dem Königl. Postcomtoir hiedurch zu
erkennen gegeben: daß Se. Königl. Majestät, mittelst Allerhöchster Re
solution vom Sten v. M., den Gevollmächtigten Hans Christian Hansen
im Haupt und Contrabuchhalter: Comtoir der Generalpostdirection zum
Chef des Comtoirs an die Stelle des mit Tode abgegangenen Buchhal
ters Amlund zu ernennen geruhet haben, und selbiger, der angezogenen
Allerhöchsten Resolution zufolge, die Verwaltung seiner Bedienung so-
gleich angetreten habe. Diesemnach müssen fünftig alle Quitungen, welche
der Postcaffterer für Zahlungen an die Postcasse ausstellt, bevor sie ver:
bindende Kraft haben sollen, von dem erwähnten Buchhalter Hansen no-
tirt und mit dessen Unterschrift versehen werden, und sind die übrigen in
obgedachtem Circularschreiben enthaltenen Bestimmungen, so weit sie das
Königl. Postcomtoir angehen, gleichmäßig zu beobachten.
Generalpostdirection den 1sten Jun. 1811.

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