Circular, concerning the Head and Counter-Accountant's Office of the General Post Directorate and the validity of receipts issued by the Post Cashier.
1811-06-01 · Circular · 1811 · 1811_06_01
OCR transcription
1811. 108. Circular, betr. das Haupt und Contrabuchhalter- I. Jun. 108. Comtoir der Generalpostdirection und die Gültigkeit der von dem Postcassierer auszustellenden Quitungen. In Beziehung auf die Circularschreiben vom 24sten Dec. 1796 und vom 3ten Jun. 1809, betreffend die Controlle, welche gegen das Generalposts casse Comtoir geführt wird, wird dem Königl. Postcomtoir hiedurch zu erkennen gegeben: daß Se. Königl. Majestät, mittelst Allerhöchster Re solution vom Sten v. M., den Gevollmächtigten Hans Christian Hansen im Haupt und Contrabuchhalter: Comtoir der Generalpostdirection zum Chef des Comtoirs an die Stelle des mit Tode abgegangenen Buchhal ters Amlund zu ernennen geruhet haben, und selbiger, der angezogenen Allerhöchsten Resolution zufolge, die Verwaltung seiner Bedienung so- gleich angetreten habe. Diesemnach müssen fünftig alle Quitungen, welche der Postcaffterer für Zahlungen an die Postcasse ausstellt, bevor sie ver: bindende Kraft haben sollen, von dem erwähnten Buchhalter Hansen no- tirt und mit dessen Unterschrift versehen werden, und sind die übrigen in obgedachtem Circularschreiben enthaltenen Bestimmungen, so weit sie das Königl. Postcomtoir angehen, gleichmäßig zu beobachten. Generalpostdirection den 1sten Jun. 1811.
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