121. Placard, ordering which proofs and attestations must accompany freight postal items sent outside Copenhagen via freight post, etc. 122. Placard, ordering a new postal tariff for letters to and from Norway.
1811-06-18 · Placat · 1811 · 1811_06_18
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145 121. Placat, wodurch angeordnet wird, welche Beweisthú- 1814. mer und Atteste mit dem Frachtpostgut folgen sollen, 18. Jun. welches außerhalb Kopenhagen mit den Frachtposten versandt wird u. s. w. Se Königl. Majestät haben auf allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection, mittelst Allerhöchsten Beschlusses vom 8ten v. M., zur Verhütung der unzulässigen Versendungen mit den Frachtposten, aller gnädigst festzusetzen geruhet: daß diejenigen außerhalb Kopenhagen, welche mit den Frachtposten Frachtpostgut unter Emballage versenden, verpflich tet seyn sollen, zu den durch ältere Verfügungen angeordneten Attesten, daß in dem emballirt zu versendenden Postgut nichts Verordnungswidris ges enthalten sey, welche Atteste mit dem Postgut den Postcomtoiren zuge: stellt werden, in Uebereinstimmung mit dem S. 148. der Zollverordnung vom 8ten Jul. 1803, eine specielle Angabe des Inhalts und Werths des: jenigen, welches versandt wird, mit einer genauen Erklärung hinzuzufü- gen, ob selbiges selbst hervorgebracht, oder ob es von andern, wo und von wem es gekauft sey, und sofern es in inländischen Fabrikwaaren bez stehen sollte, einen gehörigen Attest der Fabrik mitfolgen zu lassen; und daß die Postcomtoire außerhalb Kopenhagen nicht verpflichtet seyn sollen, einiges unter Emballage eingelieferte Postgut anzunehmen, bevor bemel: dete Atteste und Beweisthümer bengebracht worden. Ferner haben Se. Königl. Majestät bey allergnädigster Bestimmung der Art, wie es künf tig bey Defnung und Nachsicht des versandten Postguts auf den Postcom: toiren gehalten werden soll, zugleich festzusetzen geruhet: daß das Postgut geöfnet werden soll, nachdem die Eigener bloß einmal von dem Postboten bey Ablieferung des Adreßbriefes, auf welchem die Zeit der Einfindung auf dem Postcomtoir angegeben werden soll, angefagt worden, und daß den Postbedienten, wenn die Anhaltung eines Theils des Postguts durch 4 121.
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1811. 146 deren Theilnahme bey der Defnung desselben Statt fände, der in dem 18. Jun. §. 220. der angezogenen Zollverordnung festgeseßte Antheil an der Con- fiscation und an den Mulcten bengelegt werden soll. 121. Vorstehende Allerhöchste Bestimmungen werden demnach hiedurch zur Nachricht und allerunterthänigsten Nachlebung aller, die es angeht, kund und zu wissen gethan. Generalpostdirection den 18ten Jun. 1811. 1811. 18. Jun. 322. 122. Placat, welches eine neue Posttare für die Briefe nach und von Norwegen anordnet. Se. Königl. Majestät haben auf allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection, mittelst Allerhöchster Resolution vom 10ten d. M., allergnädigst zu genehmigen geruhet: Daß vom bevorstehenden isten Jul. an, oder sobald darnach dieses Placat an jedem Orte bekannt wird, bis ein Jahr nach wieder hergestelltem Frieden, das Postgeld für die Briefe nach und von Norwegen solchergestalt festgesetzt werden möge, daß für die ersten vier Meilen 3 Schill. bezahlt, und für jede vier hinzukom menden Meilen bis zu einer Entfernung von vierundzwanzig Meilen 1 Schill., sodann für jede hinzukommenden acht Meilen ebenfalls 1 Schill. hinzugelegt werden solle. In Uebereinstimmung hiemit ergiebt sich fol gende Tare eines einfachen Briefes zwischen Kopenhagen und Arendahl 21 Schill, Bergen 26 Bragnás 19 Brewig 19 Borgenfund 30 worunter die Nebenposttour in Sundmörs Vogtey; Herde Prästegield 33
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Ulvsteens Prästegield Woldens dito Christiania Christiansand Christiansund Friderichshald Friderichsstadt Holmestrand Kongsberg Kongswinger Kragerde Laurwig Molde Moß Nordlands Postcomtoir worunter Finmarkens Vogten Helgelands dito Lofodens und Westeraalens dito Saltens dito Senjens und Tromsdens dito Scheen Stavanger Trondhiem 147 32 Schill. 1811. 18. Jun. 34 18 22 29 12 15 17 20 20 20 18 29 16 30 42 32 38 35 138 19 25 26 worunter die Posttour zwischen diesem und Nordlands Post- ☐ comtoir: Inderdens Vogtey 29 Nummedahls dito 130 Stordahlens dito 28 Strindens dito 28 Wårdalens dito 28 I 2 122.
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1877. 122 148 Tönsberg 17 Schill. 21 38. Jun. Desterrisör Hiernach wird die durch das Placat vom 22ften März v. J. festges sekte Tare zwischen Kopenhagen, Helsingör und den Hertern in Norwegen aufgehoben, wohingegen übrigens die Bestimmungen der Briefposttaren vom 28sten März 1801 und vom 20sten Jun. 1809 in Ansehung der Tarirung der Briefe in Kraft bleiben. Vorstehendes wird hiedurch allen, die es angeht, zur Nachricht und gebührenden Nachachtung bekannt gemacht. Generalpostdirection den 18ten Jun. 1811.
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