121. Placard, ordering which proofs and attestations must accompany freight postal items sent outside Copenhagen via freight post, etc. 122. Placard, ordering a new postal tariff for letters to and from Norway.

1811-06-18 · Placat · 1811 · 1811_06_18

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121. Placat, wodurch angeordnet wird, welche Beweisthú- 1814.
mer und Atteste mit dem Frachtpostgut folgen sollen, 18. Jun.
welches außerhalb Kopenhagen mit den Frachtposten
versandt wird u. s. w.
Se Königl. Majestät haben auf allerunterthänigste Vorstellung
der Generalpostdirection, mittelst Allerhöchsten Beschlusses vom 8ten v. M.,
zur Verhütung der unzulässigen Versendungen mit den Frachtposten, aller
gnädigst festzusetzen geruhet: daß diejenigen außerhalb Kopenhagen, welche
mit den Frachtposten Frachtpostgut unter Emballage versenden, verpflich
tet seyn sollen, zu den durch ältere Verfügungen angeordneten Attesten,
daß in dem emballirt zu versendenden Postgut nichts Verordnungswidris
ges enthalten sey, welche Atteste mit dem Postgut den Postcomtoiren zuge:
stellt werden, in Uebereinstimmung mit dem S. 148. der Zollverordnung
vom 8ten Jul. 1803, eine specielle Angabe des Inhalts und Werths des:
jenigen, welches versandt wird, mit einer genauen Erklärung hinzuzufü-
gen, ob selbiges selbst hervorgebracht, oder ob es von andern, wo und
von wem es gekauft sey, und sofern es in inländischen Fabrikwaaren bez
stehen sollte, einen gehörigen Attest der Fabrik mitfolgen zu lassen; und
daß die Postcomtoire außerhalb Kopenhagen nicht verpflichtet seyn sollen,
einiges unter Emballage eingelieferte Postgut anzunehmen, bevor bemel:
dete Atteste und Beweisthümer bengebracht worden. Ferner haben Se.
Königl. Majestät bey allergnädigster Bestimmung der Art, wie es künf
tig bey Defnung und Nachsicht des versandten Postguts auf den Postcom:
toiren gehalten werden soll, zugleich festzusetzen geruhet: daß das Postgut
geöfnet werden soll, nachdem die Eigener bloß einmal von dem Postboten
bey Ablieferung des Adreßbriefes, auf welchem die Zeit der Einfindung
auf dem Postcomtoir angegeben werden soll, angefagt worden, und daß
den Postbedienten, wenn die Anhaltung eines Theils des Postguts durch
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121.

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1811.
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deren Theilnahme bey der Defnung desselben Statt fände, der in dem
18. Jun. §. 220. der angezogenen Zollverordnung festgeseßte Antheil an der Con-
fiscation und an den Mulcten bengelegt werden soll.
121.
Vorstehende Allerhöchste Bestimmungen werden demnach hiedurch zur
Nachricht und allerunterthänigsten Nachlebung aller, die es angeht, kund
und zu wissen gethan.
Generalpostdirection den 18ten Jun. 1811.
1811.
18. Jun.
322.
122. Placat, welches eine neue Posttare für die Briefe nach
und von Norwegen anordnet.
Se. Königl. Majestät haben auf allerunterthänigste Vorstellung
der Generalpostdirection, mittelst Allerhöchster Resolution vom 10ten d.
M., allergnädigst zu genehmigen geruhet: Daß vom bevorstehenden isten
Jul. an, oder sobald darnach dieses Placat an jedem Orte bekannt wird,
bis ein Jahr nach wieder hergestelltem Frieden, das Postgeld für die
Briefe nach und von Norwegen solchergestalt festgesetzt werden möge, daß
für die ersten vier Meilen 3 Schill. bezahlt, und für jede vier hinzukom
menden Meilen bis zu einer Entfernung von vierundzwanzig Meilen
1 Schill., sodann für jede hinzukommenden acht Meilen ebenfalls 1 Schill.
hinzugelegt werden solle. In Uebereinstimmung hiemit ergiebt sich fol
gende Tare eines einfachen Briefes zwischen Kopenhagen und
Arendahl
21 Schill,
Bergen
26
Bragnás
19
Brewig
19
Borgenfund
30
worunter die Nebenposttour in Sundmörs Vogtey;
Herde Prästegield
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Ulvsteens Prästegield
Woldens dito
Christiania
Christiansand
Christiansund
Friderichshald
Friderichsstadt
Holmestrand
Kongsberg
Kongswinger
Kragerde
Laurwig
Molde
Moß
Nordlands Postcomtoir
worunter Finmarkens Vogten
Helgelands dito
Lofodens und Westeraalens dito
Saltens dito
Senjens und Tromsdens dito
Scheen
Stavanger
Trondhiem
147
32 Schill.
1811.
18. Jun.
34
18
22
29
12
15
17
20
20
20
18
29
16
30
42
32
38
35
138
19
25
26
worunter die Posttour zwischen diesem und Nordlands Post-
☐ comtoir: Inderdens Vogtey
29
Nummedahls dito
130
Stordahlens dito
28
Strindens dito
28
Wårdalens dito
28
I 2
122.

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1877.
122
148
Tönsberg
17 Schill.
21
38. Jun. Desterrisör
Hiernach wird die durch das Placat vom 22ften März v. J. festges
sekte Tare zwischen Kopenhagen, Helsingör und den Hertern in Norwegen
aufgehoben, wohingegen übrigens die Bestimmungen der Briefposttaren
vom 28sten März 1801 und vom 20sten Jun. 1809 in Ansehung der
Tarirung der Briefe in Kraft bleiben.
Vorstehendes wird hiedurch allen, die es angeht, zur Nachricht und
gebührenden Nachachtung bekannt gemacht.
Generalpostdirection den 18ten Jun. 1811.

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