Order to the Senior Director of the cities of Husum and Tönningen and the Magistrate of Friedrichsstadt, for the prevention of illicit correspondence that can be conducted with England via Sweden.
1811-06-29 · Verfügung · 1811 · 1811_06_190001
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130. Verfügung an den Oberdirector der Städte Husum und Tönningen und den Magistrat zu Friedrichsstadt, zur Verhütung des unerlaubten Briefwechsels, der mit England über Schweden geführt werden kann. Se. Königl. Majestät haben auf allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection zur Verhütung des unerlaubten Briefwechsels, der mit England über Schweden geführt werden kann, unterm 24sten d. M. Folgendes allergnädigst resolviret: Wir autorisiren Unsere General: Direction allergnädigst, den Gränzpostcomtoiren zu Altona, Stockelsdorf, Husum, Tönningen und Friedrichsstadt in Unsern Herzogthümern aufzutras gen, keinen mit einer Einlage versehenen und nach Schweden bestimmten Brief entgegen zu nehmen, bevor derselbe von der beykommenden Obriga keit nachgesehen ist, und dieselbe durch ihr aufgedrucktes Amtssiegel be: zeugt hat, daß die Einlage von einem solchen nach Schweden abgehenden Briefe nicht nach England bestimmt ist.. Vorstehende, dem Obergerichte unter dem untengesetzten Dato zuges gangene Resolution wird der Oberdirection der Stadt Husum, (Tönnin- gen,) dem Magistrat zu Friedrichsstadt zur erforderlichen Wahrnehmung hiedurch eröfnet. Urkundlich 2c. Gegeben 2c. Gottorf den 29sten Jun. 1811. of ma 1811. 29. Jun. 130. U2 Boj
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