Order to the Senior Director of the cities of Husum and Tönningen and the Magistrate of Friedrichsstadt, for the prevention of illicit correspondence that can be conducted with England via Sweden.

1811-06-29 · Verfügung · 1811 · 1811_06_190001

Page 1

1811_06_190001.jpg

1811_06_190001.jpg

OCR transcription

130. Verfügung an den Oberdirector der Städte Husum und
Tönningen und den Magistrat zu Friedrichsstadt, zur
Verhütung des unerlaubten Briefwechsels, der mit
England über Schweden geführt werden kann.
Se. Königl. Majestät haben auf allerunterthänigste Vorstellung
der Generalpostdirection zur Verhütung des unerlaubten Briefwechsels,
der mit England über Schweden geführt werden kann, unterm 24sten
d. M. Folgendes allergnädigst resolviret: Wir autorisiren Unsere General:
Direction allergnädigst, den Gränzpostcomtoiren zu Altona, Stockelsdorf,
Husum, Tönningen und Friedrichsstadt in Unsern Herzogthümern aufzutras
gen, keinen mit einer Einlage versehenen und nach Schweden bestimmten
Brief entgegen zu nehmen, bevor derselbe von der beykommenden Obriga
keit nachgesehen ist, und dieselbe durch ihr aufgedrucktes Amtssiegel be:
zeugt hat, daß die Einlage von einem solchen nach Schweden abgehenden
Briefe nicht nach England bestimmt ist..
Vorstehende, dem Obergerichte unter dem untengesetzten Dato zuges
gangene Resolution wird der Oberdirection der Stadt Husum, (Tönnin-
gen,) dem Magistrat zu Friedrichsstadt zur erforderlichen Wahrnehmung
hiedurch eröfnet.
Urkundlich 2c. Gegeben 2c. Gottorf den 29sten Jun. 1811.
of ma
1811.
29. Jun.
130.
U2
Boj

Notes

No notes yet.