147. Circular, concerning the future dispatch of German and other foreign newspapers and periodicals at the expense of the Post Office Treasury, and that these should be paid for semi-annually in advance by subscribers. 148. Circular, concerning the postage exemption granted to the Tithe Commission.

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147. Circular, betr. daß die künftige Versendung der Deut-
schen und andern fremden Zeitungen und Zeitschriften für
Rechnung der Postcasse geschehe, und selbige von den
Abonnenten halbjährlich vorausbezahlt werden sollen.
Da die Veranstaltung getroffen worden ist, daß die Deutschen und andere
fremden Zeitungen und Zeitschriften, welche von dem Greuzpostcomtoir zu
Altona den Postcomtoiren im Lande zugefertiget werden, künftig eben so,
wie die Zeitungen und Zeitschriften, welche in Dännemark und Norwe
gen herauskommen, den Herausgebern und Lieferanten derselben aus der
Postcasse bezahlt, und über jene so wie über diese in den Quartals: Extra-
cten besondere Berechnungen auf die Weise, wie nächstens nåher vorge:
schrieben werden wird, formirt werden sollen: so wird dem Königl. Post:
comtoir hiedurch aufgetragen, von nun an feine Zeitungsgelder an gedach
tes Grenzpostcomtoir abzusenden, sondern den Belauf der Selbigem von
daher etwa bereits zugegangenen Rechnung unter der Anmeldung, daß es
Zeitungsgelder find, an die Contributions: und Steuercaffe in Rendsburg
abzuliefern und deren Quitung an die hiesige Generalpoſtcaſſe gelangen zu
1811.
9. Jul.
147,

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1811.
147*
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lassen, und unfehlbar mit umgebender Post an die Generalpostdirection
9. Jul. einzuberichten, ob Es etwas und wie viel Es mehrbemeldetem Grenzpost-
comtoir für gelieferte Zeitungen und Zeitschriften für jedes der beiden ersten
Quartale dieses Jahrs schuldig sey, und welche Summe demselben fürs
April Quartal dieses Jahrs zugesandt worden. Zugleich wird die unternt
23sten Sept. 1809 an das Königl. Postcomtoir erlassene Verfügung, nach
welcher die Zeitungsgelder am Ende eines jeden Quartals bezahlt werden
sollen, dahin abgeändert, daß die Abonnenten beym Schlusse des jeßt
laufenden Juli Quartals nicht nur sämtliche Deutsche und andere fremde
Zeitungen und Zeitschriften für das erwähnte verflossene Quartal, sondern
zugleich praenumerando für das October: Quartal bezahlen sollen, und
hat das Königl. Postcomtoir diese für zwey Quartale erhobene Zahlung
ebenfalls unter vorgedachter Meldung an bemeldete Caffe einzusenden; vom
Isten Jan. 1812 aber und bis weiter sollen alle erwähnte Zeitungen und
Zeitschriften von den Abonnenten praenumerando für ein halbes Jahr
bezahlt und die Zeitungsgelder im Januar: Quartal für die erste Hälfte
und im Juli Quartal für die zweyte Hälfte des Jahrs in Einnahme be:
rechnet werden, und wird die Generalpostdirection dieses Gegenstandes
halber durch die öffentlichen Blätter das Erforderliche bekannt machen
lassen.
Generalpostdirection den 9ten Jul. 1811.
stor of broj och op
1811.
9. Jul.
148.
148. Circular, betr. die der Zehnten Commission bewilligte
Portofreyheit.
100 S
Wenn der hiesigen angeordneten Zehnten: Commiffion ein eigenes Siegel
mit der Inschrift: Den overordnede Tiende: Commision, verliehen wor
den, und die von derselben abgehenden Briefe unter Königl. Dienstsache,
welche mit diesem Siegel versehen sind, dieselbe Portofreyheit genießen,

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1811.
welche andern Königl. Collegien und Commissionen zuſteht; so wird solches
dem Königl. Postcomtoir zur Nachricht und Beobachtung des Erforderlis 9. Jul.
chen in vorkommenden Fällen bekannt gemacht.
Generalpoftdirection den 9ten Jul. 1811.
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