147. Circular, concerning the future dispatch of German and other foreign newspapers and periodicals at the expense of the Post Office Treasury, and that these should be paid for semi-annually in advance by subscribers. 148. Circular, concerning the postage exemption granted to the Tithe Commission.
1811-07-09 · Circular · 1811 · 1811_07_09
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147. Circular, betr. daß die künftige Versendung der Deut- schen und andern fremden Zeitungen und Zeitschriften für Rechnung der Postcasse geschehe, und selbige von den Abonnenten halbjährlich vorausbezahlt werden sollen. Da die Veranstaltung getroffen worden ist, daß die Deutschen und andere fremden Zeitungen und Zeitschriften, welche von dem Greuzpostcomtoir zu Altona den Postcomtoiren im Lande zugefertiget werden, künftig eben so, wie die Zeitungen und Zeitschriften, welche in Dännemark und Norwe gen herauskommen, den Herausgebern und Lieferanten derselben aus der Postcasse bezahlt, und über jene so wie über diese in den Quartals: Extra- cten besondere Berechnungen auf die Weise, wie nächstens nåher vorge: schrieben werden wird, formirt werden sollen: so wird dem Königl. Post: comtoir hiedurch aufgetragen, von nun an feine Zeitungsgelder an gedach tes Grenzpostcomtoir abzusenden, sondern den Belauf der Selbigem von daher etwa bereits zugegangenen Rechnung unter der Anmeldung, daß es Zeitungsgelder find, an die Contributions: und Steuercaffe in Rendsburg abzuliefern und deren Quitung an die hiesige Generalpoſtcaſſe gelangen zu 1811. 9. Jul. 147,
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1811. 147* 168 lassen, und unfehlbar mit umgebender Post an die Generalpostdirection 9. Jul. einzuberichten, ob Es etwas und wie viel Es mehrbemeldetem Grenzpost- comtoir für gelieferte Zeitungen und Zeitschriften für jedes der beiden ersten Quartale dieses Jahrs schuldig sey, und welche Summe demselben fürs April Quartal dieses Jahrs zugesandt worden. Zugleich wird die unternt 23sten Sept. 1809 an das Königl. Postcomtoir erlassene Verfügung, nach welcher die Zeitungsgelder am Ende eines jeden Quartals bezahlt werden sollen, dahin abgeändert, daß die Abonnenten beym Schlusse des jeßt laufenden Juli Quartals nicht nur sämtliche Deutsche und andere fremde Zeitungen und Zeitschriften für das erwähnte verflossene Quartal, sondern zugleich praenumerando für das October: Quartal bezahlen sollen, und hat das Königl. Postcomtoir diese für zwey Quartale erhobene Zahlung ebenfalls unter vorgedachter Meldung an bemeldete Caffe einzusenden; vom Isten Jan. 1812 aber und bis weiter sollen alle erwähnte Zeitungen und Zeitschriften von den Abonnenten praenumerando für ein halbes Jahr bezahlt und die Zeitungsgelder im Januar: Quartal für die erste Hälfte und im Juli Quartal für die zweyte Hälfte des Jahrs in Einnahme be: rechnet werden, und wird die Generalpostdirection dieses Gegenstandes halber durch die öffentlichen Blätter das Erforderliche bekannt machen lassen. Generalpostdirection den 9ten Jul. 1811. stor of broj och op 1811. 9. Jul. 148. 148. Circular, betr. die der Zehnten Commission bewilligte Portofreyheit. 100 S Wenn der hiesigen angeordneten Zehnten: Commiffion ein eigenes Siegel mit der Inschrift: Den overordnede Tiende: Commision, verliehen wor den, und die von derselben abgehenden Briefe unter Königl. Dienstsache, welche mit diesem Siegel versehen sind, dieselbe Portofreyheit genießen,
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169 1811. welche andern Königl. Collegien und Commissionen zuſteht; so wird solches dem Königl. Postcomtoir zur Nachricht und Beobachtung des Erforderlis 9. Jul. chen in vorkommenden Fällen bekannt gemacht. Generalpoftdirection den 9ten Jul. 1811. 11910 1482
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