192. Circular, concerning an amendment to the charting of letters and freight postal items to Reinfeld, Reinbek, Trittau, and Tremsbüttel. 193. Circular, stating that advance payment for German and foreign newspapers by subscribers should occur quarterly.
1811-08-27 · Circular · 1811 · 1811_08_27
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192. Circular, betr. eine Abänderung der Chartirung der 1811. Briefe und Frachtpostsachen nach Reinfeld, Reinbeck, 27. Aug. Trittau und Tremsbüttel. Das unterm 16ten Febr. d. J. erlassene Circularschreiben, betreffend die Chartirung der Briefe und Frachtpostsachen nach Reinfeld, Reinbeck, Trittau und Tremsbüttel, wird hiedurch dahin abgeändert: daß künftig und bis weiter die Briefe und Frachtpostsachen nach Reinfeld nach wie vorher auf Oldeslohe, nach Reinbeck, Trittau und Tremsbüttel aber auf Arensburg zu chartiren sind, welches demnach das Königl. Postcomtoiv zu beobachten hat. Generalpostdirection den 27sten Aug. 1811, 192,
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1811. 16. Aug. 193. 214 193. Circular, daß die Vorausbezahlung der Deutschen und fremden Zeitungen von den Abonnenten vierteljährlich geschehen solle. Im Verfolge des Schreibens der Generalpoftdirection vom 9ten v. M., betreffend die Bezahlung der Deutschen und andern fremden Zeitungen und Zeitschriften, wird nach näherer Erwägung der Sache dem Königt. Post- comtoir Folgendes zur Nachachtung zu erkennen gegeben: : 1) Bey der in dem angezogenen Schreiben ertheilten Vorschrift, daß die Zeitungsgelder für das laufende July Quartal und für das künftige October: Quartal zu gleicher Zeit, nämlich mit dem Ausgange des Sep: tember: Monats bezahlt werden sollen, hat es sein ferneres Verbleiben; dahingegen wird die Bestimmung in demselben Schreiben, daß vom isten Januar 1812 an die Zeitungen und Zeitschriften von den Abonnenten praenumerando für ein halbes Jahr bezahlt, und die Zeitungsgelder im Januar: Quartal für die erste Hälfte und im July: Quartal für die zweyte Hälfte des Jahrs der Postcasse zur Einnahme berechnet werden sollen, dahin abgeändert, daß die Zeitungsgelder vierteljährlich von den Abon- nenten voraus zu bezahlen, und eben so von dem Königl. Postcomtoir zu berechnen sind. 2) Da das Königl. Postcomtoir von dem Preise der 3 der Zeitungen und Zeitschriften und von dem angeordneten moderirten Porto unterrichtet ist, es mithin selbst die Zeitungsrechnung entwerfen kann, so hat es künftig keine specielle Zeitungsrechnung vom Gränzpostcomtoir zu Altona zu er warten, und demnach für das laufende July: und künftige October: Quar: tal vierzehn Tage nach dem Schlusse des erstgedachten Quartals für beyde Quartale zugleich die fälligen Zeitungsgelder, und vom Isten Jan. 1812 an, in gleicher Frist nach dem Ablaufe eines jeden Quartals die für das sodann laufende Quartal zu erlegenden Zeitungsgelder bis weiter, und zwar ohne Beymischung anderer Intraden, unter ausdrücklicher Meldung,
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215 1811. 193. daß es Zeitungsgelder sind, an die Contributions und Steuercaffe zu Rendsburg abzuliefern, und die darüber eingehende Quitung derselben 27. Aug. unter Benfügung eines Verzeichnisses, in welchem die Anzahl der bey dem Gränzpostcomtoir zu Altona bestellten Zeitungen und Zeitschriften specifi: cirt anzugeben, und das moderirte Porto zu bemerken ist, unverzüglich an das Affignations und Buchhaltercomtoir der Generalpostdirection in einem an die Generalpostdirection adreffirten Couvert unter der Auf- schrift: „Zeitungen betreffend", einzusenden, und dem Gränzpostcomtoir zu Altona ein Duplicat dieses specifirten Verzeichnisses ben Zusendung der Ab: und Zugangslisten, die demselben quartaliter zuzufertigen sind, mit zutheilen. 3) Da von nun an für diese Zeitungsgelder bey der Postcasse Rich- tigkeit getroffen werden soll, so wird das Königl. Postcomtoir ernstlichſt gewarnet, die Zeitungsgelder mit dem moderirten Porto in der in der No. 2. vorgeschriebenen Frist an bemeldete Casse abzuliefern und die Quitungen derselben mit bemeldetem Verzeichnisse unaufhältlich einzusenden, widri genfalls es sich die unangenehmen Verfügungen selbst zuzuschreiben hat, wozu die Generalposidirection ben etwaniger Versäumung dieser Obliegen: heit zu schreiten sich veranlaßt finden möchte. Generalpostdirection den 27sten Aug. 1811.
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