Circular, concerning the delivery of sender's certificates accompanying freight mail to the customs office of the place of departure of the goods.

1811-11-23 · Circular · 1811 · 1811_11_23

Page 1

1811_11_23_0001.jpg

1811_11_23_0001.jpg

OCR transcription

1811.
276. Circular, betr. die Ablieferung der dem Frachtpostgut
folgenden Atteste der Absender an die Zollstätte des Orts 23. Nov.
des Abganges der Sachen.
Palest
Da die Westindisch: Guineische Rente: und Generalzollkammer es für
zweckmäßig erachtet, daß die mit den von einem inländischen nach einem
andern dergleichen Ort gehenden und nach Vorschrift des 148sten §. der
Zollverordnung mit Pafferzetteln versehenen Postgütern mitfolgenden
Atteste der Absender 2c. an die Zollstätte des Orts, woselbst die Waaren
von der Post abgehen, abgeliefert werden: so wird solches dem Königl.
Postcomtoir zur Nachachtung hiedurch bekannt gemacht.
Generalpostdirection den 23sten Nov. 1811.
276.
£t 2

Notes

No notes yet.