Circular, concerning the dispatch of the privileged Danish Advertiser by letter post. Placard regarding the establishment of an extra post station in the town of Kellinghusen.

1811-12-10 · Circular; Placat · 1811 · 1811_12_10

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1811. 293. Circular, betr. die Versendung des privilegirten Dáni
10. Dec.
293,
schen Anzeigers mit der Briefpost.
Se. Königl. Majestät haben auf allerunterthänigste Vorstellung
der Generalpostdirection, mittelst Allerhöchster Resolution vom 22sten Oct.
d. J., allergnädigst zu genehmigen geruhet: daß das Blatt, welches der
Hofrath von Schüß zu Altona, unter dem Titel: Königlich-Dänischer
privilegirter Anzeiger," herausgiebt, durch das Gränzpostcomtoir daselbst
auf die in der Allerhöchsten Königl. Resolution vom 20sten März 1796 vor:
geschriebene Weise mit der Briefpost versandt werden möge. Dieses wird
dem Königl. Poſteomtoir mit dem Beyfügen eröfnet: daß der Jahrgang
*) Siehe No. 277. S. 332.

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389
1811.
dieses Blatts den Abonnenten 4 Rthlr. Fosten wird, und es davon der
Postcaffe 3 Rthlr. zur Einnahme zu berechnen und den Rest für sich zu 10. Dec.
behalten hat.
Generalpoftdirection den roten Dec. 1811.d
293°
294. Placat wegen Errichtung einer Extrapoststation in dem
Flecken Kellinghusen.
Sr. Königl. Majestät . Generalpostdirector und Directoren in
der Generalpostdirection thun kund und zu wissen: daß Allerhöchstgedachte
Se. Königl. Majestät zu genehmigen geruhet haben, daß zu Kellinghusen
eine Extrapoststation eingerichtet, selbige von dem Postmeister des Orts
nach den Grundsäßen der bestehenden Extrapostverordnungen verwaltet
werden und mit dem Isten Januar k. J. ihren Anfang nehmen möge,
woben außer den auf das Extrapostwesen Bezug habenden Vorschriften der
Verordnung vom 7ten Nov. 1781 folgende Bestimmungen gelten sollen:
1) Es steht den Reisenden fren, sich entweder directe von Pinneberg
über Kellinghusen nach Remmels oder von Pinneberg über Elmshorn und
Jhehoe nach Remmels und umgekehrt von Remmels entweder über Kel:
linghusen directe nach Pinneberg oder über Jhehoe und Elmshorn nach
Pinneberg befördern zu lassen, und es ist Pflicht der Poststationen zu Pin
neberg und Nemmels, die daselbst ankommenden Reisenden auf diese dop-
pelten Wege besonders aufmerksam zu machen.
2) Auf einem mit zwey Pferden bespannten Extrapost:, Rust: oder
Beywagen sollen 600 Pfund, jede Person zu 150 Pfund, Unerwachsene
halb so schwer gerechnet, aufgenommen werden, und die Vorspannung
mehrerer Pferde soll nach dem Verhältniß dieses festgesetzten Gewichts
geschehen.
3) Eine Chaise mit einem halben Verdeck, ein Phaton, ein offener
1811.
10. Dec.
294°

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18гr.
390
Wagen mit einem Chaisenstuhl, oder ein Wiener Wagen mit zwey Pere
10. Dec. sonen und einem Mantelsack, soll mit zwey Pferden, mit drey Pferden
294.
402
aber, wenn zwey Personen Gepäcke und einen Bedienten haben, oder der
Personen mehrere sind, befördert werden, es sen denn, daß besondere Um-
stånde, welche in dem Stundenzettel anzuzeigen sind, die Vorspannung
mehrerer Pferde erheischen möchten.
4) Die zwensißigen Reisekutschen sollen mit vier Pferden, die vier-
fißigen aber mit sechs Pferden, ohne Rücksicht auf die Anzahl der darin
befindlichen Personen oder des Gepäckes, befördert werden.
5) An Postgeld soll ben der Bestellung für jedes Pferd zu Extraposten
16 Schill., zu Couriers 24 Schill. und zu Staffetten 28 Schill. für jede
Meile, außer der temporairen Zulage desselben, entrichtet werden. Wenn
Couriers zu Wagen und nicht geschwinder wie Extraposten befördert wer
den wollen, ist dafür auch nur wie für Ertraposten das Postgeld zu er
legen. Uebrigens soll dem Postmeister an Wagenmeistergeld für jedes
Wagen oder Vorspannpferd 1 Schill., und den Postillions für jede
Meile an Trinkgeld für zwey bis vier Pferde 4 Schill., für sechs Pferde
aber 8 Schill. bezahlt werden.
6) Wenn die Reisenden die bestellten Pferde eine Stunde auf sich
warten lassen, sollen sie für jede halbe Stunde, die sie sich långer verweis
len, dem Postmeister 16 Schill. bezahlen.
7) Wo unterweges Fahren angetroffen werden, haben die Reisenden
das Fahrgeld nicht nur für sich, sondern auch für die Postillions zu deren
freyen Rückkehr zu entrichten.
8) Die Entfernungen von Kellinghusen, nach welchen das Postgeld
zu bezahlen ist, werden bis auf nähere Anordnungen folgendermaßen fest-
gefeßt:
nach Remmels
Pinneberg
Elmshorn
2 Meilen
5
3

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nach Bramstedt
1 Meilen
3
2.
39 I
1811.
10. Dec.
294.
Neumünster
Nordtorf
1913
• Ibehoe
• Glückstadt
: Crempe
: Schaafstedt
• Ulzburg
03/
Generalpostdirection den 1oten Dec. 1811.
4 1/1/12
:
4½
4

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