Circular, concerning some regulations to be observed from the time the new letter postage tariff comes into force.
1811-12-29 · Circular · 1811 · 1811_12_29
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302. Circular, betr. einige Vorschriften, die von der Zeit an 1811. zu beobachten sind, wenn die neue Briefposttare in 29. Dec. Kraft tritt. Dem Königl. Postcomtoir wird hieneben ein Exemplar von dem unterm 4ten d. M. erlassenen Placat, betreffend eine Briefposttare für das Kö 302.
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1811. 398 nigreich Dännemark und die Herzogthümer Schleswig und Holstein, und 29. Dec. von der darauf sich gründenden-speciellen Tare zugefertiget. Uebrigens hat das Königl. Postcomtoir von der Zeit an, da diese neue Briefpofttare in Kraft tritt, Folgendes zu beobachten: 302. 1) Briefe und Frachtpostsachen nach Lübeck können nach Belieben der Absender frankirt oder unfrankirt angenommen werden, und wird daher die Circularverfügung vom 5ten Febr. d. J. aufgehoben. 2) Briefe und Frachtpostsachen nach Hamburg und Lübeck sind nach ersterem Ort bis Altona, und nach letzterem Ort bis Stockelsdorf zu tariren. 3) Die Derter in Jutland, wohin die Briefe wenigstens bis Ripen frankirt werden müssen, sind Warde, Ringkidping, Holstebroe und Lem- wig; wohingegen die Briefe nach den übrigen Postcomtoiren in Jutland bis Kolding frankirt werden müssen. 4) So wie die Briefposttare bey Taxirung der in der Frachtposttare vom 23sten Febr. 1788, Seite 16, 17, 21, 22 und 23, namhaft ge machten Gegenstände zum Grunde gelegt ist, so soll auch die neue Brief: posttare in Ansehung aller dieser Gegenstände, so wie auch das Circular: ſchreiben vom 26ſten May v. J. in Ansehung der nach Dännemark zu versendenden Bankzetteln zur Anwendung gebracht werden. 5) Gleichergestalt ist es mit den nach Middelfahrt und Skanderborg bestimmten Frachtpostsachen vorerwähnter Art zu verhalten, dergestalt, daß diese in Verhältniß zu einem einfachen Briefe nach Middelfahrt um 2 Schill. höher als nach Kolding, und nach Skanderborg um 2 Schill. höher als nach Horsens zu tariren sind. Generalpostdirection den 29sten Dec. 1811.
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