Decree to the Upper Directorate of the City of Schleswig, the administrative offices in Gottorf and Hütten, and the Schwanfener and Wohlder District Deputations, concerning the reduction of the number of field post estafettes.
1812-01-10 · Verfügung · 1812 · 1812_01_10
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1812. 3. Verfügung an die Oberdirection der Stadt Schleswig, 10. Jan. 3. die Amthäuser zu Gottorf und Hütten, und die Schwan- fener und Wohlder Districts Deputationen, wegen Ein- schränkung der Anzahl der Feldpost-Estaffetten. Namens Sr. Königl. Majestät. Se. Königl. Majestät haben unterm sten d. M. an das Königl. Feldpostamt in Kopenhagen wie folget, allergnädigst rescribiret: Wir approbiren hiemit allergnädigst die vom Feldpoftamte unterm 4ten d. zu Besparung für Unsere Casse vor: geschlagene Einschränkung der Feldpost: Estaffetten, solchergestalt, daß ben dem Generalcommando in Schleswig und in Kiel nur 4 statt 5, so wie in Cropp, Rendsburg, Fleckebye, Eckernförde, Gettors, Bordesholm und
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3 Neumünster mur 2 statt 3 Estaffetten verbleiben; demohngeachtet sollen 1812. aber die beykommenden Expediteurs ihre für die Expedition bisher gehabte 10. Jan. Vergütung behalten; welches Wir dermaßen Unserm Feldpostamte zur allerunterthänigsten Nachricht fund thun. Vorstehende Allerhöchste Resolution wird daher den Behörden zur etwa erforderlichen Wahrnehmung hiedurch eröfnet. Urkundlich c. Gegeben 2c. Gottorf den roten Jan. 1812. 3.
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