Circular to all post offices in the Duchies, concerning the lists to be submitted regarding the amount of office fees.
1812-04-14 · Circular · 1812 · 1812_04_14
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60. Circular an sämtliche Postcomtoire in den Herzogthů- mern, betr. die einzusendenden Verzeichnisse über den Belauf der Comtoirgebühren. Wenn die Generalpostdirection den Beschluß genommen hat, daß die Königl. Postcomtoire vom Anfange dieses Monats an bis zum Schlusse dieses Jahrs monatlich, und nachher quartaliter ein nach dem benfolgenden Schema eingerichtetes Verzeichniß über den Belauf der im verflossenen Monat (Quartal) erhobenen Comtoirgebühren beides nach der Frachtpost- tare vom 23sten Febr. 1788 und nach dem Regulativ vom 20sten Nov. *) Eine gleiche Verfügung ergieng unter demselben Datum für das Herzogs thum Schleswig. 1812. 14. April. 60,
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1812. 54 1810 berechnet, an die Generalpofdirection einsenden sollen, so wird. 14. April. dem unten genannten Königl. Postcomtoie ernstlichst aufgegeben, dieses Verzeichniß unausgeseht vierzehn Tage nach Ablauf eines Monats (Quar: tals) einzuliefern. 60. Generalpostdirection den 14ten April 1812. Hauch. Lange. Harbou. Monrad. Kolderup-Rofenwinge. Verzeichniß über die beym Königl. Postcomtoir zu N. N. im N. N. Monat (Quartal) 18 erhobenen Comtoirgebühren. Regulativ nach der Frachtposttare nach dem vom 23. Februar 1788 vom 20sten Nov. 1810 würde betragen haben hat betragen Schreib: und Wägegeld Attestgeld Bestellgeld Einschreibgeld für abgegangene Reisende und Wägegeld für deren Sachen Ligenbrudergeld von Reisenden, Briefträgergeld für die mit den Frachtposten eingeganges nen losen Briefe
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