Circular to all post offices in the Duchies, concerning the lists to be submitted regarding the amount of office fees.

1812-04-14 · Circular · 1812 · 1812_04_14

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60. Circular an sämtliche Postcomtoire in den Herzogthů-
mern, betr. die einzusendenden Verzeichnisse über den
Belauf der Comtoirgebühren.
Wenn die Generalpostdirection den Beschluß genommen hat, daß die
Königl. Postcomtoire vom Anfange dieses Monats an bis zum Schlusse
dieses Jahrs monatlich, und nachher quartaliter ein nach dem benfolgenden
Schema eingerichtetes Verzeichniß über den Belauf der im verflossenen
Monat (Quartal) erhobenen Comtoirgebühren beides nach der Frachtpost-
tare vom 23sten Febr. 1788 und nach dem Regulativ vom 20sten Nov.
*) Eine gleiche Verfügung ergieng unter demselben Datum für das Herzogs
thum Schleswig.
1812.
14. April.
60,

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1812.
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1810 berechnet, an die Generalpofdirection einsenden sollen, so wird.
14. April. dem unten genannten Königl. Postcomtoie ernstlichst aufgegeben, dieses
Verzeichniß unausgeseht vierzehn Tage nach Ablauf eines Monats (Quar:
tals) einzuliefern.
60.
Generalpostdirection den 14ten April 1812.
Hauch. Lange. Harbou. Monrad. Kolderup-Rofenwinge.
Verzeichniß über die beym Königl. Postcomtoir zu N. N. im N. N.
Monat (Quartal) 18 erhobenen Comtoirgebühren.
Regulativ
nach der Frachtposttare nach dem
vom 23. Februar 1788 vom 20sten Nov. 1810
würde betragen haben hat betragen
Schreib: und Wägegeld
Attestgeld
Bestellgeld
Einschreibgeld für abgegangene
Reisende und Wägegeld für
deren Sachen
Ligenbrudergeld von Reisenden,
Briefträgergeld für die mit
den Frachtposten eingeganges
nen losen Briefe

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