Circular to all post offices in the duchies, on how to handle the dispatch of incorrectly received letters to their destination.

1812-05-16 · Circular · 1812 · 1812_05_16

Page 1

1812_05_16_0001.jpg

1812_05_16_0001.jpg

OCR transcription

97. Circular an sämtliche Postcomtoire in den Herzogthu
97.
mern, wie es mit der Versendung irrig eingehender 16. May,
Briefe nach dem Ort ihrer Bestimmung zu halten sey.
In den Instructionen der Postcomtoire ist unter andern vorgeschrieben
worden, daß, wenn ganze Briefpackete irrig an einem Ort eingehen,
Diese Packete sogleich auf Kosten desjenigen Comtoirs, welches das Ver:
sehen gemacht hat, mittelst Staffette, einzelne irrig eingehende Briefe
*) Eine gleiche Verfügung wurde unter demselben Datum für das Herzog
thum Schleswig erlaffen.
2

Page 2

1812_05_16_0002.jpg

1812_05_16_0002.jpg

OCR transcription

1812.
16. May.
97⭑
92
aber mit der ersten ordinairen Post nach ihrer Bestimmung abgesandt wer-
den sollen.
Die Generalpostoirection findet sich indeß veranlaßt, die
Vorschrift wegen der einzelnen Briefe dahin zu erweitern, daß, wenn
Briefe irrig ankommen sollten, welche an Civil: Oberbehörden, comman
dirende Generals und Commandanten in Festungen gerichtet sind, selbige
fünftig sogleich mittelst Staffette für Rechnung des Comtoirs, woselbst
das Versehen gemacht ist, nach ihrer Bestimmung abzufertigen sind, wel:
ches demnach das Königl. Postcomtoir in vorkommenden Fällen zu beob:
achten hat.
Generalpostdirection den 16ten May 1812.
Hauch. Lange. Harbou. Monrad. Kolderup - Rofenwinge.

Notes

No notes yet.