Circular to all post offices in the duchies, stating that no freight post items are to be accepted without proper certificates.
1812-08-01 · Circular · 1812 · 1812_08_01
OCR transcription
600 1812. 1. Aug. 167. 167. Circular an sämtliche Postcomtoire in den Herzogthü- mern, daß keine Frachtpostsachen ohne gehörige Certi ficate anzunehmen sind. Obgleich die Königl. Postcomtoire mittelst Circularschreibens vom 1 Iten v. M. angewiesen sind, ben den Frachtpostsachen, welche mit den Posten. versandt werden, die erforderlichen Atteste mitfolgen zu lassen, so wird doch bemerkt, daß diese Vorschrift nicht allgemein befolgt wird. Die Ge: neralpostdirection findet sich daher veranlaßt, dem Königl. Postcomtoir mittelst dieses Circularschreibens ernstlichst, und bey Vermeidung einer angemessenen Brüche, wiederholt zur Pflicht zu machen, unter keinem Vorwande Frachtpostsachen mit den Posten anzunehmen, wenn nicht zus gleich die benöthigten und vorgeschriebenen Certificate und Bescheinigun gen eingeliefert werden, und diese in den Adreßbriefen auf eine sichere Art anzuheften, damit sie nicht unterwegs herausfallen und verloren gehen können. Generalposidirection den isten Aug. 1812.
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