192. Circular to all post offices in the duchies, concerning the tariffing of duplicate and original proofs of consignable bank funds. 193. Circular to all post offices in the duchies, concerning the calculation of postage for Danish bank notes to Denmark.

1812-08-29 · Circular · 1812 · 1812_08_29

Page 1

1812_08_29_0001.jpg

1812_08_29_0001.jpg

OCR transcription

1812
29. Aug.
192.
1812.
29. Aug.
193.
K
192. Circular an sämtliche Postcomtoire in den Herzogthü
mern, betr. die Taration der Duplicat- und Original-
beweise consignabler Bankfonds.
Wenn die mit den Frachtposten zu versendenden Duplicatbeweise für config-
nable Bankfonds nur nach dem Zinsenwerth eines Jahrs von dem Capital
worauf sie lauten, dahingegen die originalen Beweise bemeldeter Banks
fonds nach der Größe des Capitals, worauf sie ausgestellt sind, tarirt
werden sollen; so wird solches dem Königl. Poftcomtoir zur Wahrneh
mung des Erforderlichen bey der Taxation nachrichtlich eröfnet.
Generalpostdirection den 29sten Aug. 1812.
193. Circular an sämtliche Postcomtoire in den Herzogthü
mern, betr. die Berechnung des Postgeldes für Dänische
Bankzettel nach Dännemark.
Da das Finanzcollegium es zweckmäßig findet, daß das Postgeld für die
Dänischen Bankzettel, welche mit der Post von den Herzogthümern nach
Dännemark versandt werden, nicht nach ihrem Nominalwerth, sondern

Page 2

1812_08_29_0002.jpg

1812_08_29_0002.jpg

OCR transcription

231
193.
nach dem Werth in Schlesw. Holst. Courant angefeßt werde, um durch 1812.
diese Heruntersetzung des Postgeldes die Einsendung mehrerer Dani: 29. Aug.
fchen Bankzettel nach Dannemark zu befördern, so wird solches dem Königl.
Postcomtoir unter dem Benfügen, zu erkennen gegeben, daß während der
letzten Hälfte d. J. für 6 Nthlr. Dån. Cour. 1 Rthlr. Schlesw. Holst.
Cour. gerechnet werden soll, und es nach diesem Verhältnisse die Dänischen
Bankzettel zu tariren habe. So fern nun diese Bankzettel nicht an dem
Ort der Einlieferung ganzhin nach dem Ort ihrer Bestimmung frankirt
werden sollten, wird hiedurch vorgeschrieben, daß dergleichen Bankzettel
so wie überhaupt alle Frachtpostsachen, welche nach Dännemark versandt
werden, in Gemäßheit der Grundsätze, welche in der Briefpofitare vom
4ten Dec. v. J. in Ansehung der Frankirung der Briefe nach Dännemark
enthalten sind, eben so wie die Briefe wenigstens bis zum ersten Gränzort
in Dannemark, mithin Frachtpostsachen nach Dertern in Seeland, Füh
nen, auf der Route der Laaländischen Post und in dem östlichen Jit
land bis Kolding, dahingegen nach Qertern auf der westlichen Route der
Jutschen Frachtpost, als nach Ripen, Warde, Ringkidhing, Holstebroe
und Lemwig bis Ripen frankirt werden müssen. Was die Tarirung der
Frachtpostsachen überhaupt betrift, ist die Circularverfügung vom 19ten
May d. J. bis weiter zu befolgen, woben jedoch in Ansehung der Bank
zettel insbesondere bemerkt wird, daß wenn gleich nach der 6ten Nummer
der angezogenen Circularverfügung die Taxe für Bankzettel, sie mögen in
großen oder kleinen Zetteln bestehen, zu 100 Procent erhöhet worden ist,
diese Erhöhung, wie einige Postcomtoire zu glauben scheinen, sich doch
nicht auf die Summen von 1 bis 50 Rthlr. erstrecke, sondern die desfäl
lige Vorschrift in der Circularverfügung. vom 26sten May 1810, nach
welcher dergleichen Versendungen nach der ursprünglichen Frachtpost:
tare vom 23sten Febr. 1788 zu beurtheilen sind, ferner in Kraft bleibe.
In Ansehung der Dänischen Bankzettel, die mit besonderer Eve
laubniß aus Dannemark nach den Herzogthümern nebst Hamburg und

Page 3

1812_08_29_0003.jpg

1812_08_29_0003.jpg

OCR transcription

1812.
29. Aug.
193.
232
Lübeck versandt werden, sollen selbige bis Hadersleben nach ihrem No:
minalwerth, von da aber, oder wenn sie gar nicht frankirt sind, nach
ihrer Bestimmung gleichfalls nach dem oberwähnten Verhältnisse taxirt
werden.
Generalpostdirection den 29sten Aug. 1812.
Hauch. Lange. Harbou. Monrad.
Kolderup-Rofenwinge.

Notes

No notes yet.