192. Circular to all post offices in the duchies, concerning the tariffing of duplicate and original proofs of consignable bank funds. 193. Circular to all post offices in the duchies, concerning the calculation of postage for Danish bank notes to Denmark.
1812-08-29 · Circular · 1812 · 1812_08_29
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1812 29. Aug. 192. 1812. 29. Aug. 193. K 192. Circular an sämtliche Postcomtoire in den Herzogthü mern, betr. die Taration der Duplicat- und Original- beweise consignabler Bankfonds. Wenn die mit den Frachtposten zu versendenden Duplicatbeweise für config- nable Bankfonds nur nach dem Zinsenwerth eines Jahrs von dem Capital worauf sie lauten, dahingegen die originalen Beweise bemeldeter Banks fonds nach der Größe des Capitals, worauf sie ausgestellt sind, tarirt werden sollen; so wird solches dem Königl. Poftcomtoir zur Wahrneh mung des Erforderlichen bey der Taxation nachrichtlich eröfnet. Generalpostdirection den 29sten Aug. 1812. 193. Circular an sämtliche Postcomtoire in den Herzogthü mern, betr. die Berechnung des Postgeldes für Dänische Bankzettel nach Dännemark. Da das Finanzcollegium es zweckmäßig findet, daß das Postgeld für die Dänischen Bankzettel, welche mit der Post von den Herzogthümern nach Dännemark versandt werden, nicht nach ihrem Nominalwerth, sondern
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231 193. nach dem Werth in Schlesw. Holst. Courant angefeßt werde, um durch 1812. diese Heruntersetzung des Postgeldes die Einsendung mehrerer Dani: 29. Aug. fchen Bankzettel nach Dannemark zu befördern, so wird solches dem Königl. Postcomtoir unter dem Benfügen, zu erkennen gegeben, daß während der letzten Hälfte d. J. für 6 Nthlr. Dån. Cour. 1 Rthlr. Schlesw. Holst. Cour. gerechnet werden soll, und es nach diesem Verhältnisse die Dänischen Bankzettel zu tariren habe. So fern nun diese Bankzettel nicht an dem Ort der Einlieferung ganzhin nach dem Ort ihrer Bestimmung frankirt werden sollten, wird hiedurch vorgeschrieben, daß dergleichen Bankzettel so wie überhaupt alle Frachtpostsachen, welche nach Dännemark versandt werden, in Gemäßheit der Grundsätze, welche in der Briefpofitare vom 4ten Dec. v. J. in Ansehung der Frankirung der Briefe nach Dännemark enthalten sind, eben so wie die Briefe wenigstens bis zum ersten Gränzort in Dannemark, mithin Frachtpostsachen nach Dertern in Seeland, Füh nen, auf der Route der Laaländischen Post und in dem östlichen Jit land bis Kolding, dahingegen nach Qertern auf der westlichen Route der Jutschen Frachtpost, als nach Ripen, Warde, Ringkidhing, Holstebroe und Lemwig bis Ripen frankirt werden müssen. Was die Tarirung der Frachtpostsachen überhaupt betrift, ist die Circularverfügung vom 19ten May d. J. bis weiter zu befolgen, woben jedoch in Ansehung der Bank zettel insbesondere bemerkt wird, daß wenn gleich nach der 6ten Nummer der angezogenen Circularverfügung die Taxe für Bankzettel, sie mögen in großen oder kleinen Zetteln bestehen, zu 100 Procent erhöhet worden ist, diese Erhöhung, wie einige Postcomtoire zu glauben scheinen, sich doch nicht auf die Summen von 1 bis 50 Rthlr. erstrecke, sondern die desfäl lige Vorschrift in der Circularverfügung. vom 26sten May 1810, nach welcher dergleichen Versendungen nach der ursprünglichen Frachtpost: tare vom 23sten Febr. 1788 zu beurtheilen sind, ferner in Kraft bleibe. In Ansehung der Dänischen Bankzettel, die mit besonderer Eve laubniß aus Dannemark nach den Herzogthümern nebst Hamburg und
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1812. 29. Aug. 193. 232 Lübeck versandt werden, sollen selbige bis Hadersleben nach ihrem No: minalwerth, von da aber, oder wenn sie gar nicht frankirt sind, nach ihrer Bestimmung gleichfalls nach dem oberwähnten Verhältnisse taxirt werden. Generalpostdirection den 29sten Aug. 1812. Hauch. Lange. Harbou. Monrad. Kolderup-Rofenwinge.
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