Placard, by which the export of all processed silver and silver in bars, as well as all smaller domestic silver and copper coins, from the duchies is completely prohibited.
1812-09-18 · Placat · 1812 · 1812_09_18
OCR transcription
211. Placat, wodurch die Ausfuhr alles verarbeiteten Sit- 1812. 211. bers und des Silbers in Barren, als auch aller klei- 18. Sept. nern inländischen sowohl silbernen als kupfernen Mün zen aus den Herzogthümern gänzlich verboten wird. Wir Frederik der Sechste c. Thun kund hiemit: Daß Wir Uns bewogen gefunden haben, die Ausfuhr alles verarbeiteten Silbers, so wie des Silbers in Barren und aller kleineren inländischen silbernen und kupfer: nen Münzsorten aus Unsern Herzogthümern bis weiter gänzlich zu ver:
OCR transcription
1812. 211. 254 bieten; woben Wir jedoch zugleich allergnädigst bestimmt haben wollen, 18. Sept. daß nicht nur die ganzen Species, so wie und Speciesstücke frey und ungehindert ausgeführt werden mögen, sondern auch Silber in Barren, sobald folches mit Erlaubniß Unsers Finanzcollegii versehen; weshalb die Beykommenden sich mit ihren desfälligen Anträgen an gedachtes Collegium zu wenden haben. Die Uebertretung dieses Unsers Allerhöchsten Verbots wird im ersten Fall mit Confiscation und bey Wiederholung außerdem mit einer der angehaltenen Summe gleichkommenden Mulet bestraft, welches. alles demjenigen anheim fällt, der die Entdeckung oder Anhaltung be: schaft hat. Wornach, ic. Urkundlich zc. Gegeben auf unserm Schlosse Frede: riksberg den 18ten Sept. 1812. (L. S.) Frederik R. Moltke. Rofenftand Goiske. Oldenburg. Thonning.
Notes
No notes yet.