Circular to all post offices in the duchies, concerning some further provisions regarding the export of silver and coins.
1812-11-24 · Circular · 1812 · 1812_11_24
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260. Circular an sämtliche Postcomtoire in den Herzogthü- 1812. mern, betr. einige nähere Bestimmungen in Ansehung der Ausfuhr von Silber und Münze. Nach näher mit dem Finanzcollegio geführter Correspondenz, in Anleitung des Placats vom 18ten Sept. d. J. wider die Ausfuhr des Silbers u. s. w. nach der Fremde, wird dem Königl. Postcomtoir zu erkennen gegeben: daß die Ausfuhr der drey größern Speciesmünzsorten nach der Fremde, wohin auch die Stadt Altona gerechnet werden soll, durch das angezogene Placat überall nicht verboten sey, und nur zur Ausfuhr des Silbers in 24. Nov. 260.
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1812. 260. 336 Barren die Erlaubniß des Finanzcollegii erfordert werde, so wie auch, daß 24. Nov. die Absendung der durch obgedachtes Placat verbotenen Münze nach dem inländischen Gränzort Stockelsdorf keinem Hinderniß unterworfen sey, unter der Boraussetzung, daß die weitere Ausfuhr von dort nach der Fremde von Seiten der Zollaufsicht gehörig controllirt werden kann. Generalposidirection den 24ften Nov. 1812.
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