Circular to all post offices in the Duchies, concerning the dispatch of letters to Bornholm. Circular to all post offices in the Duchies, stating that sacks of wool under 40 pounds from Elmshorn to factories in Altona may be transported outside the postal service.

1812-11-28 · Circular · 1812 · 1812_11_28

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28. Nov.
261.
1812. 261. Circular an sämtliche Postcomtoire in den Herzogthü-
mern, betr. die Absendung der Briefe nach Bornholm.
Da mit Allerhöchster Genehmigung die Veranstaltung getroffen worden
ist, daß fürs erste auf ein Jahr Briefe nach Bornholm zweymal wöchent:
lich von Kopenhagen dahin, theils über Land durch Schweden und theils
mit Schifsgelegenheit versandt werden können; so wird dem Königl. Post-
comtoir mittelst dieses Circularschreibens aufgetragen, in Uebereinstimmung
hiemit, die nach Bornholm bestimmten sowohl Königl. Dienst: als auch
Privatbriefe anzunehmen. Für die Beförderung der Privatbriefe haben
die Absender bey der Einlieferung, sofern sie ausdrücklich deren Absendung
über Land verlangen, welches auf den Briefen zu bemerken ist, an Post-
geld von Kopenhagen nach Helsingborg für das erste Loth 8 Lßl. und 4Lßl.
für jedes Loth darüber, und an Postgeld durch Schweden 22 Lßl. zu be
zahlen, so daß also das volle Postgeld für jeden einfachen Brief nach
Bornholm 30 Lßl. beträgt. Dieses Postgeld ist zwar auf der Kopenha-
gener Charte vor der Linie anzuführen, indeß zugleich mit dem Postgelde
von dem Orte der Absendung bis Kopenhagen in die Franco: Rubrike
einzutragen; wohingegen die Briefe, die den Königl. Dienst betreffen,
wenn deren Absendung über Land verlangt wird, welches gleichmäßig auf
den Briefen bemerkt werden muß, ohne einiges Postgeld zu fordern, anzus
nehmen sind. Für die übrigen privaten Briefe, deren Versendung über
arüber, wole

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Land nicht verlangt wird, sind an Postgeld für das erste Loth 4 Lßl. und
ferner für jedes Loth mehr 2 Lßl. außer dem Postgelde von dem Orte
der Absendung bis Kopenhagen zu bezahlen, und ist es mit der Berech
mung dieses Postgeldes eben so wie vorher erwähnt worden, zu verhalten.
Auf den Charten nach Kopenhagen ist vor der Linie zu bemerken:
Briefe nach Bornholm."
"
Generalpostdirection den 28sten Nov. 1812.
1812.
28. Nov.
261.

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1812. 263. Circular an sämtliche Postcomtoire in den Herzogthu
mern, daß Sácke mit Wolle unter 40 Pfund von Elms-
28 Nov.
263.
horn nach Fabriken in Altona außerhalb der Posten be-
fordert werden mögen.
Se. Königl. Majestät haben, auf allerunterthänigste Vorstel
lung der Generalpostdirection, mittelst Allerhöchster Resolution vom 23sten
d. M. allergnädigst zu genehmigen geruhet: daß die Säcke mit gesponne:
ner oder ungesponnener Wolle unter 40 Pfund, welche zwischen Elms:
horn und Altona versandt werden, außer der Post befördert werden mögen,
wenn ein obrigkeitlicher oder Zollattest mitfolgt, zur Bescheinigung, daß
diese Wolle einer Altonaer Fabrike zugehörig sey und von Elmshorn koms
me, oder dahin bestimmt sey.
Diese Königl. Resolution wird dem Königl. Postcomtoir mittelst die:
ses Circularschreibens, zur Wahrnehmung des Erforderlichen mitgetheilet.
Generalpostdirection den 28sten Nov. 1812.

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