Circular concerning the transport of items without postal compulsion.

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1819.
mehrte Ausgaben entstehen, kein Postzwang angewandt werden möge,
und solchergestalt die zu versendenden Gegenstände, ohne Rücksicht auf 12. Nov.
das Gewicht derselben, directe mit anderer Gelegenheit abgehen dürfen.
Vorstehendes wird demnach hiedurch zur Nachricht und Nachach-
tung allen, die es angeht, öffentlich bekannt gemacht.
Generalpostdirection zu Kopenhagen, den 12ten Nov. 1819.
122,

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