Circular, concerning the dispatch of antiquarian annals by letter and freight post.

1813-06-01 · Circular · 1813 · 1813_06_01

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OCR transcription

bilgning m
mis. and
80. Circulair, betr. die Versendung der antiquarischen An-
nalen mit der Brief- und Frachtpost.
Wenn Se. Königl. Majestät, auf allerunterthänigste Vorstellung
der Generalpostdirection, zu genehmigen geruhet haben, daß die antiquari
schen Annalen, welche von der Königl. Commission für die Aufbewah
rung der Alterthümer herausgegeben werden, mit der Frachtpost nach
den Herzogthümern und auf den Seitenrouten, wohin keine Frachtpost
geht, mit der Briefpost versandt werden mögen, und dann der Jahrgang,
bestehend in zwey Heften, wovon halbjährlich ein Heft erscheinen wird,
von den Abonnenten mit 3 Nbthlr. bezahlt werden soll, wovon den Köni
glichen Postcomtoiren für die Distribution 48 Schill. zufließen und die
übrigen 2 Rbthlr. 48 Schill. der Generalpostcasse auf die gewöhnliche
Weise zur Einnahme zu berechnen sind; so wird solches sämtlichen Königt.
1813.
I. Jun.
80.

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1813.
1. Jun.
80.
152
dnde
Postcomtoiren, mittelst dieses Circulair schreibens, zur Wahrnehmung
des Nöthigen und mit dem Benfügen eröfnet, daß die Bestellung
der gedachten Annalen bey dem Kanzeleyrath von Stoecken bieselbst in
einem offenen Zettel an die Generalpostdirection zu bewerkstelligen ist.
Generalpostdirection den Isten Jun. 1813.

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