Circular, concerning the dispatch of antiquarian annals by letter and freight post.
1813-06-01 · Circular · 1813 · 1813_06_01
OCR transcription
bilgning m mis. and 80. Circulair, betr. die Versendung der antiquarischen An- nalen mit der Brief- und Frachtpost. Wenn Se. Königl. Majestät, auf allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection, zu genehmigen geruhet haben, daß die antiquari schen Annalen, welche von der Königl. Commission für die Aufbewah rung der Alterthümer herausgegeben werden, mit der Frachtpost nach den Herzogthümern und auf den Seitenrouten, wohin keine Frachtpost geht, mit der Briefpost versandt werden mögen, und dann der Jahrgang, bestehend in zwey Heften, wovon halbjährlich ein Heft erscheinen wird, von den Abonnenten mit 3 Nbthlr. bezahlt werden soll, wovon den Köni glichen Postcomtoiren für die Distribution 48 Schill. zufließen und die übrigen 2 Rbthlr. 48 Schill. der Generalpostcasse auf die gewöhnliche Weise zur Einnahme zu berechnen sind; so wird solches sämtlichen Königt. 1813. I. Jun. 80.
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1813. 1. Jun. 80. 152 dnde Postcomtoiren, mittelst dieses Circulair schreibens, zur Wahrnehmung des Nöthigen und mit dem Benfügen eröfnet, daß die Bestellung der gedachten Annalen bey dem Kanzeleyrath von Stoecken bieselbst in einem offenen Zettel an die Generalpostdirection zu bewerkstelligen ist. Generalpostdirection den Isten Jun. 1813.
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