Circular with various provisions for the postal system.

1822-06-04 · Circulair · 1822 · 1822_06_04

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1) Auf Veranlassung einer bei der Generalpostdirection eingegan
genen Verfrage, wie ein Postmeister sich zu verhalten habe, wenn Gel:
der, welche zur Versendung mit der Post eingeliefert worden sind, vor
Abgang der Post wieder zurück verlangt werden, und zwar in dem Falle,
wenn der über die Einlieferung ertheilte Postschein entweder abhånden
gekommen oder von den Beikommenden augenblicklich nicht herbeige:
schaft werden kann, wird dem Königl. Postcomtoir hiedurch zu er:
i
kennen gegeben, daß, da es möglich ist, daß der Schein auf eine recht:
mäßige Weise sich in den Hånden eines dritten befinde, das zur Versen:
dung eingelieferte Geld nicht mit vollkommener Sicherheit für das Post:
wesen zurückgegeben werden könne, wenn nicht der von dem Postmeister
ausgestellte Schein diesem entweder wieder zurückgeliefert wird, oder
die in der Frachtposttare vom 23sten Febr. 1788 Pag. 19. Abschn. 4
bestimmte Frist von drei Monaten verflossen ist; es sei denn, daß der
Postmeister den Absender so genau kenne, daß er durch die bloße Qui:
tung desselben, wenn er sich von deren Aechtheit überzeugt, gesichert
wird.
2) Wenn die Generalpostdirection in Erfahrung gebracht hat, daß
ungeachtet der Circularverfügungen vom 22sten März 1814 und vom
29ſten Jun. 1816 häufig unfrankirte Briefe an den Chef des General:
staabes Sr. Majestät des Königs, den Generalmajor von Bülow, ein:
gehen: so werden diese Borschriften hiedurch abermals eingeschärft, mit
dem Bemerken, daß das Postgeld für solche Briefe, bei der Ankunft, in
der Frankorubrik, und zwar zu Lasten des Postcomtoirs am Absendungss
ort, angesetzt werden wird.
nifed
3) In Beziehung aufdie No. 2. des Circularschreibens der General:
postdirection vom 28sten März 1820, wodurch das Königl. Postcom:
toir unter andern benachrichtiget ist, daß für Rechnung der Postcasse von
Ripen eine monatliche Frachtpost nach Warde und Ringkibbing einge
richtet worden, wird demselben hiedurch zur eigenen Nachricht und um
1822.
4. Jun.
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