Circular to the Post Offices, concerning the dispatch of the chronological collection of ordinances for the duchies, as well as the Øresund customs lists and the collection and remittance of funds for them, as well as for the periodicals sent by the border post office in Altona. (And) Circular to the Post Offices, concerning the dispatch of letters to England, Holland, etc. via Hamburg.
1814-06-11 · Circulair · 1814 · 1814_06_11
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55. Circulair an die Postcomtoire, betr. die Versendung der chronologischen Sammlung der Verordnungen für die Herzogthümer, imgleichen der Derefunder Zolllisten und die Eincassirung und Einsendung der Gelder dafür, so wie für die von dem Gränzpostcomtoir in Altona ver- sandten Zeitschriften. Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachachtung zu erkennen gegeben: 1) Nach dem erfolgten Absterben des Barons von Eggers ist der Schulbuchhandlung zu Kiel der Verlag der chronologischen Sammlung der Verordnungen und Verfügungen für die Herzogthümer übertragen worden, und wird daher dasjenige, was dem Königl. Postcomtoir mit: telst Circulairschreibens vom 20sten May 1809 wegen der Vertheilung der Exemplare dieser Sammlung und der Eincaffirung und Einsendung der Gelder eröfnet worden, in Ansehung der Exemplare, die nunmehr vorerwähnte Schulbuchhandlung Selbigem zusenden möchte, erneuert, und zugleich bemerkt, daß selbige sich erboten habe, für die Eincaffirung und Einsendung der Gelder, wenn solches gewünscht werden sollte, eine Provision von 5 Procent zu vergüten, welche von den einzusendenden Geldern sogleich abgezogen werden können. 2) Zufolge Königl. Allerhöchster Resolution vom 12ten April d. J. mögen die in Helsingör wöchentlich zweymal herauskommenden Deresunds Zolllisten wieder mit den Posten in den Herzogthümern versandt und den 1814. II. Jun. 55..
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88 1814. 55. Liebhabern quartaliter für 3 Rbthlr. 80 Rbsch. in Silber überlassen wer II, Jun. den, wovon 3 Rbthlr. 60 Rosch. der Postcasse auf die gewöhnliche Weise zur Einnahme zu berechnen sind, und die übrigen 20 Rbsch. dem Königl. Postcomtoir für die Vertheilung und Eincaffirung des Geldes bewilliget werden. Die Bestellung geschieht bey dem Postcomtoir zu Helsingör. 3) Wird hiedurch vorgeschrieben, daß vom bevorstehenden isten Jul. man, die Gelder für die Zeitungen und Zeitschriften, welche das Gránz postcomtoir zu Altona versendet, wieder an dieses Gránzpostcomtoir, das hingegen die früher zu berichtigenden Zeitungsgelder wie bisher an das Cassecomtoir der Generalpostdirection einzusenden sind. 1814. II. Jun. 56. Generalpostdirection den 1 Iten Jun. 1814. 56. Circulair an die Postcomtoire, betr. die Versendung der Briefe nach England, Holland u. s. w. über Hamburg. Die Briefe, die nach England, Holland, Bremen, Oldenburg, Ost: friesland, Frankreich, Spanien, Portugal, Brabant und Desterreich bestimmt sind, können nunmehr wieder über Hamburg versandt werden, jedoch ist dafür dasselbe Postgeld, welches bisher bezahlt worden, bis auf nähere Ordre der Generalpostdirection zu erheben. Generalpostdirection den 11ten Jun. 1814.
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