Circular to the Post Offices, concerning the ratio of Reichsbank notes to silver regarding the payment of postage for the dispatch of these notes. (And) Circular to the Post Offices, concerning attestations for letters in Royal service matters to various locations.
1814-12-24 · Circulair · 1814 · 1814_12_24
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1814. 108. Circulair an die Postcomtoire, betr. das Verhältniß 24. Dec. 108. der Reichsbankzettel zu Silber in Ansehung der Erle- gung des Postgeldes für die Versendung dieser Zettel. Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und Nachachtung zu erkennen gegeben: Vom 1sten Jan. 1815 an und bis weiter sollen die nach Hamburg, Lübeck und nach den Herzogthümern aus Dänemark zu versendenden Reichsbankzettel, für welche das Postgeld an dem Ort der Ankunft in baarem Silber entrichtet werden muß, solchergestalt tarirt werden, daß für 24 Reichsbankthaler in Reichsbankzetteln, 1 Reichsbankthaler in Sil- ber gerechnet wird *). 3. B. 1000 Reichsbankthaler in Reichsbankzet: teln von Kopenhagen nach Altona werden für 400 Reichsbankthaler in Silber gerechnet, und da die Tare eines einfachen Briefes von Kopenha gen nach Attona, zu 26 Rbß. in Silber festgesetzt worden; (welche Bes stimmung auch bey Taxirung von Frachtpostsachen, wo die Briefposttare *) Die Generalpostdirection ist auctorisirt, das Verhältnis zwischen Reichse bankzetteln und Silber in der angeführten Rücksicht von Zeit zu Zeit zu bes stimmen. Unterm 29sten Aug. 1815 ist dieß Verhältniß bis weiter dahin festgesetzt, daß für 3 Rothlr. in Setteln 1 Rbthlr. in Silber gerechnet wird.
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191 1814. zur Anwendung zu bringen ist, zum Grunde gelegt werden soll,) so be: trågt das Postgeld für 1000 Reichsbankthaler in Reichsbankzetteln, die 24. Dec. 400 Reichsbankthaler in Silber ausmachen, wie für vier Briefe, 104 Reichsbankschilling in Silber. Für 1000 Reichsbankthaler in Reichsbankzetteln von Kopenhagen nach Apenrade berechnet für 400 Reichsbankthaler in Silber, sind, da das Briefporto von Kopenhagen nach Apenrade nach der Briefposttare vom 4ten Dec. 1811 (welche bey der Tarirung von Briefen mit Banks zetteln von Dänemark nach den Herzogthümern, Altona ausgenommen, angewandt werden soll), 7 Lbß. oder 22 Reichsbankschilling in Silber zu bezahlen. Wenn Reichsbankzettel von Hamburg, Lübeck und den Here zogthümern nach Dänemark versandt werden, so können selbige entweder directe nach dem Bestimmungsort oder nur bis Kolding frankirt werden. Im erstern Fall sind z. B. 1000 Reichsbankthaler in Zetteln, berechnet zu 400 Rbthlr. in Silber, von Altona nach Kopenhagen in Franco wie für vier Briefe zu 104 Reichsbankschilling in Silber anzusehen, und in lekterem Fall beträgt das Franco nach Kolding, wie für vier Briefe à 22 Roß. in Silber für jeden Brief, 88 Rbß. in Silber, und das Porto von Kolding nach Kopenhagen wie für zehn Briefe à 20 Rbß. in Zetteln 200 Rbß. Wenn 1000 Reichsbankthaler in Zetteln von Apenrade nach Kopen: hagen Franco directe versandt werden, so sind dafür wie für vier Briefe nach der Briefposttare vom 4ten Dec. 1811, 88 Rbß. in Silber zu entrich- ten; werden sie daher nur bis Kolding frankirt; so beträgt das Postgeld von Apenrade nach Kolding nach derselben Tare à 3 Lbß. oder 10 Rbß. in Silber für den Brief, wie für vier Briefe, 40 Rbß. in Silber, und von Kolding nach Kopenhagen wie für zehn Briefe à 20 Rbß. in Zetteln 200 Rbß. Die Bestimmung in der Frachtposttare Seite 16, daß, wenn ben Bankzetteln ein Brief folgt, der mehr als die bloße Meldung der Summe 108.
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1814. 192 mit Namens, Orts und Tages Unterschrift enthält, sodann der Brief 24. Dec. besonders zu bezahlen ist, bleibt übrigens unverändert. 108. Gleichfalls soll von vorbemeldetem Zeitpunkt an, in Hinsicht der Frachtpostsachen, die nach dem Werth tarirt werden, dasselbe Verhältniß zwischen dem angegebenen Werth in Reichsbankzetteln und baarem Sil: ber und umgekehrt beobachtet werden, welches ben Versendung von Reichs: bankzetteln festgesetzt ist, nämlich, daß 2 Reichsbankthaler in Zetteln für die Wegeslänge durch die Herzogthümer für 1 Rbthle in Silber ge: rechnet werden sollen, wornach das Postgeld zu berechnen ist. Z. B. von Kopenhagen nach Altona werden 200 Species, an Werth in baarem Silber 400 Rbthlr. und in Zetteln 1000 Rbthlr. versandt. Sollen nun Diese in Porto abgehen, so ist das ganze Postgeld nach dem Werth in Sil: ber zu berechnen, und sind alsdann für 400 Rbthlr. à 88 Rbß., 352 Rbß. anzusehen. Sollen sie bis Hadersleben bezahlt werden, so ist das Franco nach dem Werth in Zetteln, und das Porto nach dem Werth in Silber zu be: rechnen, solchergestalt: für die ganze Wegeslänge 642 Meilen beträgt das Postgeld für jede 100 Nbthlr. nach der Circulairordre vom 5ten Nov. d. J. Für die Wegeslänge von Kopenhagen nach Hadersleben 34 /> Meilen, beträgt das Postgeld für jede 100 Rbthlr. welche von dem Postgeide für die ganze Wegeslänge abge: zogen werden, und bleiben da übrig 88 Rbß. 56 : 32 Rbß. Der Werth in Zetteln, 1000 Rbthlr. wird nun mit den 56 Rbß. multi: plicirt, wodurch mit einer Zulage von 50 Procent ein Franco von 840. Rbß. herauskommt, und der Werth in Silber 400 Rbthlr. wird mit den übrig bleibenden 32 Rbß. multiplicirt, die ohne einige Erhöhung das Porto von 128 Rbß. ausmachen.
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193 1814. Wird bemeldete Summe von Altona nach Kopenhagen versandt, so bleibt die Taxirungsart dieselbe, nur im umgekehrten Verhältnisse solcher: 24. Dec. gestalt: Soll sie directe bezahlt werden, so wird das Poftgeld allein nach dem Werth in Silber berechnet, und da beträgt das Franco für 400 Rthlr. à 88 R6ß. Soll sie dahingegen nur bis Kolding bezahlt werden, Franco nach dem Werth in Silber und das Porto nach dem Zetteln zu berechnen auf die Weise: 352 Rbß. so ist das Werth in 108. Für die ganze Wegeslänge 64% Meilen beträgt das Postgeld für jede 100 Rbthlr. 88 Rbß. 56 : Für die Wegeslänge von Altona nach Kolding 33 Meilen beträgt das Postgeld für jede 100 Rbthlr. welche von dem Postgelde für die ganze Wegeslänge abge: zogen werden, und bleiben da übrig 32 Rbf. Der Werth in Silber 400 Rbthlr. wird nun mit den 56 Rbß. multipli: cirt, wodurch ohne einige Erhöhung das Franco von 224 Rbß. heraus: kommt, und wird der Werth in Zetteln 1000 Rbthlr. mit den übrig blei: benden 32 Rbß. multiplicirt, die mit einer Erhöhung von 50 Procent das Porto von 480 Rbß. ergeben. Ueberhaupt ist in den Charten jedesmal der Werth beides in Silber und in Reichsbankzetteln anzugeben, auf die Weise nämlich, daß der Werth, wornach das Franco berechnet wird, in der Rubrik, der andere Werth aber, wornach das Porto berechnet werden soll, vor der Linie angeführt werden muß. Generalpostdirection den 24ften Dec. 1814. 36
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24. Dec. 194 1814. 109. Circulair an die Postcomtoire, betr. die Atteste für Briefe in Königl. Dienstsachen nach verschiedenen Der tern. 109. Dem Königl Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und Nachachtung zu erkennen gegeben. Die Vorschrift der 3ten Nummer der Circulairverfügung vom 17ten Dec. 1796, nach welcher ben jedem ab: gehenden Königl. Dienstbrief ein Attest von dem beykommenden Beamten ausgestellt werden mußte, wird hiedurch dahin abgeändert, daß in einem und demselben Attest mehrere Briefe nach verschiedenen Dertern verzeichnet werden können, bey deren Chartirung die Nummer des Attestes so oft anzuziehen ist, als Briefe nach verschiedenen Dertern zu versenden sind; das vorgeschriebene Verzeichniß über diese Atteste ist übrigens der Jahress rechnung anzulegen und sind die Atteste in fortlaufender Nummer darin einzutragen. Generalpostdirection den 24sten Dec. 1814.
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