Circular to the Post Offices, concerning the ratio of Reichsbank notes to silver regarding the payment of postage for the dispatch of these notes. (And) Circular to the Post Offices, concerning attestations for letters in Royal service matters to various locations.

1814-12-24 · Circulair · 1814 · 1814_12_24

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1814. 108. Circulair an die Postcomtoire, betr. das Verhältniß
24. Dec.
108.
der Reichsbankzettel zu Silber in Ansehung der Erle-
gung des Postgeldes für die Versendung dieser Zettel.
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und
Nachachtung zu erkennen gegeben:
Vom 1sten Jan. 1815 an und bis weiter sollen die nach Hamburg,
Lübeck und nach den Herzogthümern aus Dänemark zu versendenden
Reichsbankzettel, für welche das Postgeld an dem Ort der Ankunft in
baarem Silber entrichtet werden muß, solchergestalt tarirt werden, daß
für 24 Reichsbankthaler in Reichsbankzetteln, 1 Reichsbankthaler in Sil-
ber gerechnet wird *). 3. B. 1000 Reichsbankthaler in Reichsbankzet:
teln von Kopenhagen nach Altona werden für 400 Reichsbankthaler in
Silber gerechnet, und da die Tare eines einfachen Briefes von Kopenha
gen nach Attona, zu 26 Rbß. in Silber festgesetzt worden; (welche Bes
stimmung auch bey Taxirung von Frachtpostsachen, wo die Briefposttare
*) Die Generalpostdirection ist auctorisirt, das Verhältnis zwischen Reichse
bankzetteln und Silber in der angeführten Rücksicht von Zeit zu Zeit zu bes
stimmen. Unterm 29sten Aug. 1815 ist dieß Verhältniß bis weiter dahin
festgesetzt, daß für 3 Rothlr. in Setteln 1 Rbthlr. in Silber gerechnet wird.

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zur Anwendung zu bringen ist, zum Grunde gelegt werden soll,) so be:
trågt das Postgeld für 1000 Reichsbankthaler in Reichsbankzetteln, die 24. Dec.
400 Reichsbankthaler in Silber ausmachen, wie für vier Briefe, 104
Reichsbankschilling in Silber.
Für 1000 Reichsbankthaler in Reichsbankzetteln von Kopenhagen
nach Apenrade berechnet für 400 Reichsbankthaler in Silber, sind, da
das Briefporto von Kopenhagen nach Apenrade nach der Briefposttare
vom 4ten Dec. 1811 (welche bey der Tarirung von Briefen mit Banks
zetteln von Dänemark nach den Herzogthümern, Altona ausgenommen,
angewandt werden soll), 7 Lbß. oder 22 Reichsbankschilling in Silber zu
bezahlen. Wenn Reichsbankzettel von Hamburg, Lübeck und den Here
zogthümern nach Dänemark versandt werden, so können selbige entweder
directe nach dem Bestimmungsort oder nur bis Kolding frankirt werden.
Im erstern Fall sind z. B. 1000 Reichsbankthaler in Zetteln, berechnet
zu 400 Rbthlr. in Silber, von Altona nach Kopenhagen in Franco wie
für vier Briefe zu 104 Reichsbankschilling in Silber anzusehen, und in
lekterem Fall beträgt das Franco nach Kolding, wie für vier Briefe à 22
Roß. in Silber für jeden Brief, 88 Rbß. in Silber, und das Porto von
Kolding nach Kopenhagen wie für zehn Briefe à 20 Rbß. in Zetteln
200 Rbß.
Wenn 1000 Reichsbankthaler in Zetteln von Apenrade nach Kopen:
hagen Franco directe versandt werden, so sind dafür wie für vier Briefe
nach der Briefposttare vom 4ten Dec. 1811, 88 Rbß. in Silber zu entrich-
ten; werden sie daher nur bis Kolding frankirt; so beträgt das Postgeld
von Apenrade nach Kolding nach derselben Tare à 3 Lbß. oder 10 Rbß.
in Silber für den Brief, wie für vier Briefe, 40 Rbß. in Silber, und
von Kolding nach Kopenhagen wie für zehn Briefe à 20 Rbß. in Zetteln
200 Rbß.
Die Bestimmung in der Frachtposttare Seite 16, daß, wenn ben
Bankzetteln ein Brief folgt, der mehr als die bloße Meldung der Summe
108.

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mit Namens, Orts und Tages Unterschrift enthält, sodann der Brief
24. Dec. besonders zu bezahlen ist, bleibt übrigens unverändert.
108.
Gleichfalls soll von vorbemeldetem Zeitpunkt an, in Hinsicht der
Frachtpostsachen, die nach dem Werth tarirt werden, dasselbe Verhältniß
zwischen dem angegebenen Werth in Reichsbankzetteln und baarem Sil:
ber und umgekehrt beobachtet werden, welches ben Versendung von Reichs:
bankzetteln festgesetzt ist, nämlich, daß 2 Reichsbankthaler in Zetteln
für die Wegeslänge durch die Herzogthümer für 1 Rbthle in Silber ge:
rechnet werden sollen, wornach das Postgeld zu berechnen ist.
Z. B.
von Kopenhagen nach Altona werden 200 Species, an Werth in baarem
Silber 400 Rbthlr. und in Zetteln 1000 Rbthlr. versandt. Sollen nun
Diese in Porto abgehen, so ist das ganze Postgeld nach dem Werth in Sil:
ber zu berechnen, und sind alsdann für 400 Rbthlr. à 88 Rbß., 352
Rbß. anzusehen.
Sollen sie bis Hadersleben bezahlt werden, so ist das Franco nach
dem Werth in Zetteln, und das Porto nach dem Werth in Silber zu be:
rechnen, solchergestalt: für die ganze Wegeslänge 642 Meilen beträgt
das Postgeld für jede 100 Nbthlr. nach der Circulairordre vom 5ten
Nov. d. J.
Für die Wegeslänge von Kopenhagen nach Hadersleben 34 />
Meilen, beträgt das Postgeld für jede 100 Rbthlr.
welche von dem Postgeide für die ganze Wegeslänge abge:
zogen werden, und bleiben da übrig
88 Rbß.
56 :
32 Rbß.
Der Werth in Zetteln, 1000 Rbthlr. wird nun mit den 56 Rbß. multi:
plicirt, wodurch mit einer Zulage von 50 Procent ein Franco von 840.
Rbß. herauskommt, und der Werth in Silber 400 Rbthlr. wird mit den
übrig bleibenden 32 Rbß. multiplicirt, die ohne einige Erhöhung das
Porto von 128 Rbß. ausmachen.

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1814.
Wird bemeldete Summe von Altona nach Kopenhagen versandt, so
bleibt die Taxirungsart dieselbe, nur im umgekehrten Verhältnisse solcher: 24. Dec.
gestalt:
Soll sie directe bezahlt werden, so wird das Poftgeld allein nach dem
Werth in Silber berechnet, und da beträgt das Franco für 400 Rthlr.
à 88 R6ß.
Soll sie dahingegen nur bis Kolding bezahlt werden,
Franco nach dem Werth in Silber und das Porto nach dem
Zetteln zu berechnen auf die Weise:
352 Rbß.
so ist das
Werth in
108.
Für die ganze Wegeslänge 64% Meilen beträgt das Postgeld
für jede 100 Rbthlr.
88 Rbß.
56 :
Für die Wegeslänge von Altona nach Kolding 33 Meilen
beträgt das Postgeld für jede 100 Rbthlr.
welche von dem Postgelde für die ganze Wegeslänge abge:
zogen werden, und bleiben da übrig
32 Rbf.
Der Werth in Silber 400 Rbthlr. wird nun mit den 56 Rbß. multipli:
cirt, wodurch ohne einige Erhöhung das Franco von 224 Rbß. heraus:
kommt, und wird der Werth in Zetteln 1000 Rbthlr. mit den übrig blei:
benden 32 Rbß. multiplicirt, die mit einer Erhöhung von 50 Procent das
Porto von 480 Rbß. ergeben.
Ueberhaupt ist in den Charten jedesmal der Werth beides in Silber
und in Reichsbankzetteln anzugeben, auf die Weise nämlich, daß der
Werth, wornach das Franco berechnet wird, in der Rubrik, der andere
Werth aber, wornach das Porto berechnet werden soll, vor der Linie
angeführt werden muß.
Generalpostdirection den 24ften Dec. 1814.
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24. Dec.
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1814. 109. Circulair an die Postcomtoire, betr. die Atteste für
Briefe in Königl. Dienstsachen nach verschiedenen Der
tern.
109.
Dem Königl Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und
Nachachtung zu erkennen gegeben. Die Vorschrift der 3ten Nummer der
Circulairverfügung vom 17ten Dec. 1796, nach welcher ben jedem ab:
gehenden Königl. Dienstbrief ein Attest von dem beykommenden Beamten
ausgestellt werden mußte, wird hiedurch dahin abgeändert, daß in einem und
demselben Attest mehrere Briefe nach verschiedenen Dertern verzeichnet
werden können, bey deren Chartirung die Nummer des Attestes so oft
anzuziehen ist, als Briefe nach verschiedenen Dertern zu versenden sind;
das vorgeschriebene Verzeichniß über diese Atteste ist übrigens der Jahress
rechnung anzulegen und sind die Atteste in fortlaufender Nummer darin
einzutragen.
Generalpostdirection den 24sten Dec. 1814.

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