Circular, concerning the postage exemption for correspondence of the auxiliary corps located outside the country.
1815-11-28 · Circulair · 1815 · 1815_11_28
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1815. 28. Nov. 97° 97. Circulair, betreffend die Portofreiheit in Rücksicht der Correspondenz des außerhalb Landes befindlichen Auxi- liaircorps.midon Se. Königl. Majestät haben mittelst Allerhöchsten Rescripts vom 26sten d. M. der Generalpostdirection zu erkennen zu geben geruhet: daß dem nach Frankreich marschirenden Auxiliaircorps unter Commando Sr. Durchlauchten, des Generals Prinzen Friederich zu Hessen, Portofreis heit für dessen Correspondenz, so lange selbiges sich außerhalb der Gränzen des Landes befindet, zugestanden, und zu dem Ende dem Prinzen Friede: rich zugeschrieben worden, daß alle Briefe von Individuen unter seinem
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133 Commando, wenn sie mit dem Stempel: Danske Armeecorps, verfe: hen und an das Königl. Postcomtoir zu Hamburg adreffert worden, von da portofrei nach ihrer Bestimmung weiter gehen sollen, dahingegen den Briefen, welche von inländischen Oertern an Individuen bei vorgedachter Armeedivision im Auslande versandt werden, keine Portofreiheit zugestans den werden könne, da solches Mißbrauch zum Nachtheil der Postintraden verursachen würde. So wie in Uebereinstimmung mit vorstehendem Allerhöchsten Rescript das Königl. Postcomtoir zu Hamburg beordert worden ist, vorerwähnte vom Auslande kommenden Briefe des Auxiliaireorps auf die gehörigen Postcomtoire im Lande ohne Ansehung einigen Postgeldes zu chartiren und auf den Charten zu bemerken, daß die Briefe vom Auxiliaircorps im Auss lande kommen; so wird dahingegen das Königl. Postcomtoir zu angewiesen, keine Briefe zur Versendung an Individuen beim Auxiliair corps im Auslande anders anzunehmen, als wenn sie vorschriftmäßig frans kirt worden sind. Generalpostdirection den 28sten Nov. 1815. 1815. 28. Nov. 97.
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