Circular, concerning the postage exemption for correspondence of the auxiliary corps located outside the country.

1815-11-28 · Circulair · 1815 · 1815_11_28

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1815.
28. Nov.
97°
97. Circulair, betreffend die Portofreiheit in Rücksicht der
Correspondenz des außerhalb Landes befindlichen Auxi-
liaircorps.midon
Se. Königl. Majestät haben mittelst Allerhöchsten Rescripts vom
26sten d. M. der Generalpostdirection zu erkennen zu geben geruhet: daß
dem nach Frankreich marschirenden Auxiliaircorps unter Commando Sr.
Durchlauchten, des Generals Prinzen Friederich zu Hessen, Portofreis
heit für dessen Correspondenz, so lange selbiges sich außerhalb der Gränzen
des Landes befindet, zugestanden, und zu dem Ende dem Prinzen Friede:
rich zugeschrieben worden, daß alle Briefe von Individuen unter seinem

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Commando, wenn sie mit dem Stempel: Danske Armeecorps, verfe:
hen und an das Königl. Postcomtoir zu Hamburg adreffert worden, von
da portofrei nach ihrer Bestimmung weiter gehen sollen, dahingegen den
Briefen, welche von inländischen Oertern an Individuen bei vorgedachter
Armeedivision im Auslande versandt werden, keine Portofreiheit zugestans
den werden könne, da solches Mißbrauch zum Nachtheil der Postintraden
verursachen würde.
So wie in Uebereinstimmung mit vorstehendem Allerhöchsten Rescript
das Königl. Postcomtoir zu Hamburg beordert worden ist, vorerwähnte
vom Auslande kommenden Briefe des Auxiliaireorps auf die gehörigen
Postcomtoire im Lande ohne Ansehung einigen Postgeldes zu chartiren und
auf den Charten zu bemerken, daß die Briefe vom Auxiliaircorps im Auss
lande kommen; so wird dahingegen das Königl. Postcomtoir zu
angewiesen, keine Briefe zur Versendung an Individuen beim Auxiliair
corps im Auslande anders anzunehmen, als wenn sie vorschriftmäßig frans
kirt worden sind.
Generalpostdirection den 28sten Nov. 1815.
1815.
28. Nov.
97.

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