24. Circular, concerning the postage for letters sent to the Danish Auxiliary Corps in France.
1816-03-05 · Circulair · 1816 · 1816_03_05
OCR transcription
24. Circulair, betr. das Postgeld für die Briefe die nach dem 1816. 24- Dänischen Auxiliaircorps in Frankreich versandt werden. 5. März. Bufolge einer Convention, welche mit dem Thurn und Taxischen Postwe sen mit Königl. allerhöchster Genehmigung wegen Bezahlung des auslän dischen Postgeldes für die Briefe von und nach dem in Frankreich sich bes findenden Königl. Dänischen Armeecorps abgeschlossen werden wird, hat das Königl. Postcomtoir Sich von den Absendern der Briefe an Indivis duen beim Armeecorps nicht allein in Gemäßheit der Circulairverfügung vom 28sten Nov. v. J. das inländische Postgeld von dem Ort des Ab- ganges der Briefe bis nach Hamburg, sondern auch noch von Hamburg bis zur französischen Gränze für jedes halbe Loth solcher Briefe 10 Rbs. D2
OCR transcription
1816. 24. 28 entrichten zu lassen, welche, wie für andere Briefe nach dem Auslande, 5. März. in den Charten vor der Linie anzuführen sind, und wird dem Königl. Poſt- comtoir hiebei aufgetragen, den Correspondirenden zu empfehlen, die Brie fe möglichst wenig voluminds zu machen, auch kein zu großes Papier zu gebrauchen. Betreffend die Briefe vom Armeecorps hat Es von den Empfängern derselben das vom Hamburger Postcomtoir auf den Charten vor der Linie angesetzte ausländische und für die Privatbriefe in der Porto: colonne ausgeworfene Postgeld zu erheben und zu berechnen, wohingegen, wie auch in der angezogenen Circulairverfügung erwähnt worden, das inländische Postgeld von Hamburg nach dem Orts des Aufenthalts der Empfänger der Briefe erlassen worden ist, und vom Königl. Postcomtoir zu Hamburg nicht in den Charten berechnet werden wird. Generalpoſtdirection den 5ten März 1816.
Notes
No notes yet.