24. Circular, concerning the postage for letters sent to the Danish Auxiliary Corps in France.

1816-03-05 · Circulair · 1816 · 1816_03_05

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24. Circulair, betr. das Postgeld für die Briefe die nach dem
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Dänischen Auxiliaircorps in Frankreich versandt werden. 5. März.
Bufolge einer Convention, welche mit dem Thurn und Taxischen Postwe
sen mit Königl. allerhöchster Genehmigung wegen Bezahlung des auslän
dischen Postgeldes für die Briefe von und nach dem in Frankreich sich bes
findenden Königl. Dänischen Armeecorps abgeschlossen werden wird, hat
das Königl. Postcomtoir Sich von den Absendern der Briefe an Indivis
duen beim Armeecorps nicht allein in Gemäßheit der Circulairverfügung
vom 28sten Nov. v. J. das inländische Postgeld von dem Ort des Ab-
ganges der Briefe bis nach Hamburg, sondern auch noch von Hamburg
bis zur französischen Gränze für jedes halbe Loth solcher Briefe 10 Rbs.
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entrichten zu lassen, welche, wie für andere Briefe nach dem Auslande,
5. März. in den Charten vor der Linie anzuführen sind, und wird dem Königl. Poſt-
comtoir hiebei aufgetragen, den Correspondirenden zu empfehlen, die Brie
fe möglichst wenig voluminds zu machen, auch kein zu großes Papier zu
gebrauchen. Betreffend die Briefe vom Armeecorps hat Es von den
Empfängern derselben das vom Hamburger Postcomtoir auf den Charten
vor der Linie angesetzte ausländische und für die Privatbriefe in der Porto:
colonne ausgeworfene Postgeld zu erheben und zu berechnen, wohingegen,
wie auch in der angezogenen Circulairverfügung erwähnt worden, das
inländische Postgeld von Hamburg nach dem Orts des Aufenthalts der
Empfänger der Briefe erlassen worden ist, und vom Königl. Postcomtoir
zu Hamburg nicht in den Charten berechnet werden wird.
Generalpoſtdirection den 5ten März 1816.

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