32. Circular order, that eight-shilling coins minted in Norway are not to be accepted for postal payments. 33. Circular, concerning letters sent by retired officers of the annexed battalions.
1816-04-13 · Circulairverfügung; Circulair · 1816 · 1816_04_13
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32. Circulairverfügung, daß die in Norwegen ausgeprägten 1816. Achtschillingsstücke in den Posthebungen nicht anzuneh= 13. Aprif men sind. Dem Königlichen Postcomtoir wird zu erkennen gegeben, daß die in Nor- wegen nach dem Jahr 1807 ausgeprägten acht Schilling Scheidemünze, die unter andern daran kenntlich sind, daß sich zwischen der Jahreszahl zwei queer über einander liegende Hammer befinden, nicht in den Hebungen beim Postwesen angenommen werden sollen. Generalpostdirection den 13ten April 1816. 32, E
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1816. 13. April. 33. 34 33. Circulair, betr. die von den abgegangenen Officieren der annectirten Bataillone versandten Briefe. Dem Königl. Postcomtoir wird zu erkennen gegeben, daß von den abge: gangenen Officieren bei den annectirten Bataillonen keine Atteste, daß ihre Correspondenz den Königlichen Dienst betreffe, anzunehmen sind, sondern die abgehenden und ankommenden Briefe derselben durch Atteste der Regis menter, worunter die Bataillons gehören, frei gemacht werden müssen. Generalpostdirection den 13ten April 1816.
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