111. Circular, concerning an amendment to the regulation of October 17, 1815, regarding the dispatch of funds to the Royal Treasuries.

1816-11-19 · Circulair · 1816 · 1816_11_19

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OCR transcription

1816.
19. Nov.
III.
122
111. Circulair, betr. eine Abänderung der Verfügung vom
17ten Oct. 1815 wegen Versendung von Geldern an
die Königl. Cassen.
Quis
Die Generalpoftdirection finder sich veranlaßt, die Vorschrift der Nume
mer 3. lit. b. der Circulairverfügung vom 17ten Oct. v. J., wornach die
an die Königl. Cassen bestimmten Versendungen von solchen Absendern,
die nicht zur Attestertheilung befugt sind, durch eine Interims: Bescheinis
gung frei gemacht werden können, hiedurch wieder aufzuheben, und dahins
gegen zu verfügen, daß diejenigen Behörden, welche vor Erlassung der
angezogenen Circulairverfügung für die zu versendenden Gelder das Post-
geld bezahlen mußten, auch für die Zukunft dazu verpflichtet sind.
Generalpostdirection den 19ten Nov. 1816.

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