111. Circular, concerning an amendment to the regulation of October 17, 1815, regarding the dispatch of funds to the Royal Treasuries.
1816-11-19 · Circulair · 1816 · 1816_11_19
OCR transcription
1816. 19. Nov. III. 122 111. Circulair, betr. eine Abänderung der Verfügung vom 17ten Oct. 1815 wegen Versendung von Geldern an die Königl. Cassen. Quis Die Generalpoftdirection finder sich veranlaßt, die Vorschrift der Nume mer 3. lit. b. der Circulairverfügung vom 17ten Oct. v. J., wornach die an die Königl. Cassen bestimmten Versendungen von solchen Absendern, die nicht zur Attestertheilung befugt sind, durch eine Interims: Bescheinis gung frei gemacht werden können, hiedurch wieder aufzuheben, und dahins gegen zu verfügen, daß diejenigen Behörden, welche vor Erlassung der angezogenen Circulairverfügung für die zu versendenden Gelder das Post- geld bezahlen mußten, auch für die Zukunft dazu verpflichtet sind. Generalpostdirection den 19ten Nov. 1816.
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