Circular to the Post Offices on the route from Hadersleben to Altona, concerning the proper condition of wagons used for postal transport.

1818-06-27 · Circulair · 1818 · 1818_06_27

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27. Jun.
56.
1818. 56. Circulair an die Postcomtoire auf der Route von Hadersle
ben nach Altona, betr. die ordnungsmäßige Beschaffenheit
der zur Beförderung der Posten gebräuchlichen Wagen.
Wenn nach einem bei der Generalpostdirection eingegangenen Bericht
die zur Beförderung der Posten gebräuchlichen Wagen mehr oder minder
in einem schlechten Zustande sich befinden, indem entweder die Körbe und
Stühle zerbrochen, oder die Wagenräder so schlecht und geflickt sind, daß
sie kaum eine Postfuhr von einer Station zur andern tragen können, wenn
ferner es nothwendig ist, daß die Rücklehnen der Wagenstühle zur Be
quemlichkeit der Reisenden mit Leder, und die Wagen mit Tritten zum
Auf- und Absteigen versehen werden: so wird dem Königl. Postcomtoir
aufgetragen, nicht allein dahin ernstlichst zu sehen, daß den obgedachten
Mängeln unverzüglich abgeholfen, und von den Contrahenten kein Wa:
gen zur Beförderung, so wenig der ordinairen als der Extraposten, gelies
fert werde, worüber Klage geführt werden kann.
Generalpostdirection den 27sten Jun. 1818.

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57. Circulair an die Postcomtoire, betr. die Einrichtung einer
Frachtpostbeförderung zwischen Wiburg und Randers.
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch, insoweit es dasselbe angeht,
zur Nachricht und Wahrnehmung des Erforderlichen zu erkennen geges
ben: Da Se. Königl. Majestät mittelst allerhöchster Resolution vom
24sten April d. J. allergnädigst zu erlauben geruhet haben, daß vom
nächstkommenden isten Jul. an, fürs erste zur Probe auf ein Jahr,
wöchentlich einmal, anstatt bisher jede vierzehn Tage, eine Frachtpost
zwischen Wiburg und Randers abgehen mag, so wird dem Königl.
Postcomtoir vorgeschrieben, die nach Wiburg bestimmten Frachtpost:
sachen von gedachter Zeit an directe zu chartiren.
Generalpostdirection den 27sten Jun. 1818.
58. Circulair an die Postcomtoire, betr. eine Declaration des
Circulairs vom 13ten Jun. d. I. wegen Untersuchung
der Fracht und Wochenwagen.
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch, in soweit es dasselbe angeht,
zur Nachricht und Wahrnehmung des Erforderlichen zu erkennen gege:
ben: Daß zwar das Königl. Postcomtoir zufolge der Circulairverfü
gung vom 13ten d. M. ermächtigt sey, die Fracht und Wechenwagen
und die Postillons allein zu untersuchen, daß aber, wenn auf ein plom:
birtes oder mit einem Zollsiegel versehenes Stück Verdacht entsteht, der
beikommende Zollbediente eingeladen werden muß, der Untersuchung
beizuwohnen, und das Königl. Postcomtoir sich wohl zu hüten habe,
ein solches Stück zu öffnen; und sollte das Königl. Postcomtoir die Fracht:
und Wochenwagen nach geschehener Meldung weiter fahren lassen, so
hat selbiges zu untersuchen, ob sie bei der Zollstätte stillhalten, oder
nach ihren gewöhnlichen Quartieren fahren, und in letzterem Falle sol
1818.
27. Jun.
57.
1818.
27. Jun.
58.

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1818.
58.
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ches auhero zu berichten, um bei dem Generalzollkammer: und Commerzs
27. Jun. collegio das Erforderliche veranlassen zu können. Uebrigens hat das
Königl. Postcomtoir den Führern der Fracht und Wochenwagen einen
Schein zu ertheilen, daß sie beim Posthause angefahren gewesen sind,
und an die Generalpostdirection Bericht zu erstatten, wofern sie in den
Fällen die von ihnen verlangte Beihülfe verweigern, wenn es für erfor:
derlich erachtet wird, daß die Sachen vom Wagen geladen werden, um
eine genaue Nachsicht derselben bewerkstelligen zu können.
1818.
27.
Jun.
59.
Generalpostdirection den 27sten Jun. 1818.
59. Circular an die Postcomtoire, betr. die Chartirung
der Frachtpostsachen nach Skanderborg.
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch in soweit es dasselbe angeht,
zur Nachricht und Wahrnehmung des Erforderlichen zu erkennen gegeben:
daß zur Vermeidung der Unzuträglichkeiten, welche durch die von vers
schiedenen Postcomtoiren befolgte vorschriftswidrige Chartirung der nach
Skanderborg bestimmten Frachtpostsachen auf Horsens entstehen, diese
Sachen fünftig in Uebereinstimmung mit den ergangenen Anordnungen
Directe auf Skanderborg zu chartiren sind.
Generalpostdirection den 27sten Jun. 1818.

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