Extract of a Circular to all Post Offices, concerning 1) the tariffing of money letters and other freight post items destined for Middelfart and Skanderborg; 2) the extra post fee to be paid by travelers crossing the Great Belt by freight post, and the repeal of the circular regulation of July 31, 1813.

1818-07-25 · Circulair · 1818 · 1818_07_25

Page 1

1818_07_25_0001.jpg

1818_07_25_0001.jpg

OCR transcription

169
75. Extract eines Circulairs an sämtliche Postcomtoire, betr.
1) die Tarirung der Geldbriefe und anderer Frachtpost-
sachen, welche nach Middelfahrt und Skanderburg be-
stimmt sind; 2) das von Reisenden, welche mit der
Frachtpost über den großen Belt gehen, zu erlegende Ex-
trapostgeld und die Aufhebung der Circulairverfügung
vom 31sten Jul. 1813.
1) Geldbriefe und alle andere Frachtpostsachen, welche nach der Brief:
posttare zu Postgeld anzusehen und nach Middelfahrt und Skanderburg
bestimmt sind, müssen nach Middelfahrt mit 3 R6ß. mehr, als ein ein:
facher Brief nach Kolding kostet, und nach Skanderburg mit 3 R6ß.
mehr, als das Postgeld eines einfachen Briefes nach Horsens beträgt,
tarirt werden.
2) Reisende, welche mit der ordinairen Frachtpoft über den großen
Belt gehen, haben, unter Beziehung auf das Placat vom 1 Iten Aug.
1794, für deren Beförderung, außer der festgesetzten Fracht, bis weiter
annoch 51 Rbß. zu erlegen, und wird übrigens die Vorschrift der Cir:
culairverfügung vom 31sten Jul. 1813, wornach Reisende, welche aus
den Herzogthümern nach einem Ort in Dänemark bestimmt sind, sich
resp. in Kolding und Ripen von Neuem einschreiben lassen müssen, auf:
gehoben, indem selbige künftig das Postgeld vom Abgangsort nach deni
Bestimmungsort bezahlen können.
Generalpostdirection den 25sten Jul. 1818.
quitheonllo muda
1818.
25. Jul.
75.

Notes

No notes yet.