Extract of a Circular to all Post Offices, concerning 1) the tariffing of money letters and other freight post items destined for Middelfart and Skanderborg; 2) the extra post fee to be paid by travelers crossing the Great Belt by freight post, and the repeal of the circular regulation of July 31, 1813.
1818-07-25 · Circulair · 1818 · 1818_07_25
OCR transcription
169 75. Extract eines Circulairs an sämtliche Postcomtoire, betr. 1) die Tarirung der Geldbriefe und anderer Frachtpost- sachen, welche nach Middelfahrt und Skanderburg be- stimmt sind; 2) das von Reisenden, welche mit der Frachtpost über den großen Belt gehen, zu erlegende Ex- trapostgeld und die Aufhebung der Circulairverfügung vom 31sten Jul. 1813. 1) Geldbriefe und alle andere Frachtpostsachen, welche nach der Brief: posttare zu Postgeld anzusehen und nach Middelfahrt und Skanderburg bestimmt sind, müssen nach Middelfahrt mit 3 R6ß. mehr, als ein ein: facher Brief nach Kolding kostet, und nach Skanderburg mit 3 R6ß. mehr, als das Postgeld eines einfachen Briefes nach Horsens beträgt, tarirt werden. 2) Reisende, welche mit der ordinairen Frachtpoft über den großen Belt gehen, haben, unter Beziehung auf das Placat vom 1 Iten Aug. 1794, für deren Beförderung, außer der festgesetzten Fracht, bis weiter annoch 51 Rbß. zu erlegen, und wird übrigens die Vorschrift der Cir: culairverfügung vom 31sten Jul. 1813, wornach Reisende, welche aus den Herzogthümern nach einem Ort in Dänemark bestimmt sind, sich resp. in Kolding und Ripen von Neuem einschreiben lassen müssen, auf: gehoben, indem selbige künftig das Postgeld vom Abgangsort nach deni Bestimmungsort bezahlen können. Generalpostdirection den 25sten Jul. 1818. quitheonllo muda 1818. 25. Jul. 75.
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