Circular to the Post Offices, concerning 1) the tariffing of money letters and freight post items to be taxed according to the letter post tariff, which are destined for Faaborg; 2) the calculation of postage for sums to be sent by freight post in Reichsbank notes; 3) the tariffing of letters that are more than single.
1818-08-08 · Circulair · 1818 · 1818_08_08
OCR transcription
1818. 8. Aug. 80. 174 80. Circulair an die Postcomtoire, betr. 1) die Tarirung der Geldbriefe und der nach der Briefposttare zu taxirenden Frachtpostsachen, welche nach Faaburg bestimmt sind; 2) die Berechnung des Postgeldes für die in Reichsbank- zetteln mit den Frachtposten zu versendenden Summen; die Tarirung der Briefe, die mehr als einfach sind. Dem Königl. Poftcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht und Nachachtung zu erkennen gegeben: 1) Die in der Circulairordre vom 25sten v. M. festgesetzte Bestim: mung, daß Geldbriefe und die nach der Briefposttare zu tarirenden Frachtpostsachen nach Faaburg mit 3 Nbß. mehr, als das Postgeld eines einfachen Briefes nach Odensee ausmacht, taxirt werden sollen, wird hiedurch aufgehoben, und ist dahingegen vom Empfange dieses Schrei: bens an für vorstehende Versendungen dasselbe Postgeld zu berechnen, welches in der Briefposttare vom 15ten v. M. nach Faaburg selbst fest: gesetzt worden. 2) Bei Tarirung der mit den Frachtposten zu versendenden Sum: men in Reichsbankzetteln, hat das Königl. Postcomtoir zu beobachten, daß das Postgeld für selbige in Silber, nicht nach dem Werth, worauf sie lauten, sondern nach dem Betrage der zu versendenden Summe in Silber, nach dem jedesmal geltenden Quartalscourse zu berechnen ist. So z. B. ist das Postgeld in Silber für 1000 Rbthlr. in Zetteln gegen: wärtig eben so, als für 800 Rbthlr. in Silber anzusetzen, indem erstere Summe nach dem für August: und September: Monat festgesetzten Course letztere Sunime in Silber beträgt. 3) Bei Taxirung von Briefen, die mehr als einfach sind, ist zur Berechnung des Postgeldes die der Circulairverfügung vom 15ten April 1815 beigelegte Tabelle bis weiter zu befolgen. Generalpostdirection den 8ten Aug. 1818.
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