Circular to the Post Offices, concerning the procedure when letters are found in parcels whose content is declared as printed matter or items without value.

1818-12-15 · Circulair · 1818 · 1818_12_15

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1818. 121. Circulair an die Postcomtoire, betr. das Verhalten, wenn
15. Dec.
121.
Briefe in Paketen vorgefunden werden, deren Inhalt
als gedruckte Sachen oder Sachen ohne Werth an-
gegeben ist.
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch zur Nachricht und Nachache.
tung zu erkennen gegeben: das durch die Circulairverfügungen der Gene:
ralpostdirection vom 10ten Jun. und sten Sept. v. J. vorgeschriebene
Verhalten, daß Briefe, welche in Paketen vorgefunden werden, deren
Inhalt als gedruckte Sachen oder Sachen ohne Werth angegeben ist,
nebst den Paketen selbst nicht vor erfolgter Resolution der Generalpoſt:
Direction ausgeliefert werden dürfen, wird hiedurch dahin verändert,
daß solche Briefe und Pakete sogleich an die Eigner ausgeliefert werden
können, wenn diese bei der Auslieferung die angeordnete Mulet und das
Porto erlegen.
Generalpostdirection den 15ten Dec. 1818.

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122. Circulair an die Postcomtoire, betr. die Chartirung der
Frachtpostsachen nach Warde, Ringkidbing, Holstebroe
und Lemwig.
Da der Generalpostdirection vorgestellt worden, daß mehrere Postcom:
toire die nach den Städten Warde, Ringkidbing, Holstebroe und Lem:
wig bestimmten Frachtpostsachen directe dahin chartiren und tariren: so
findet die Generalpostdirection sich veranlaßt, in Erinnerung zu bringen,
daß, da kein Frachtpostengang weiter als bis Ripen eingerichtet ist, auch
die nach vorbenannten Dertern bestimmten Frachtpostsachen nicht weiter
als nach lehtgedachtem Orte chartirt und tarirt werden können, wovon
jedoch Pakete unter und bis 1 Pfund ausgenommen werden, welche
nicht Geld
so wie verarbeitetes Gold und Silber oder andere Kostbar:
keiten enthalten, indem solche Pakete nach ebengedachten Oertern sowohl
directe chartirt als tarirt werden müssen.
Generalpostdirection den 15ten Dec. 1818.
1818.
15. Dec.
122.
1818.
123. Circulair an die Postcomtoire, betr. die Versendung
und den Preis der in Hamburg herauskommenden allge: 15. Dec.
meinen Gesundheitszeitung.
Mittelst Königl. allerhöchster Resolution vom 20sten v. M. ist genehmigt.
worden: daß die in Hamburg herauskommende allgemeine Gesund:
heitszeitung, vom bevorstehenden Isten Jan. an, mit den Briefposten
versandt werden möge. Dem Justizrath Albrecht zu Hamburg sind für
diese Zeitung auf Druckpapier 3 Nbthlr. 50 Rbß. und auf Schreib:
papier 4 Rbthlr. 40 Rbß. außer dem moderirten Postgelde von I
Rbthlr. 58 Rbß. jährlich zu entrichten, und von den Abonnenten
Gg 2
123.

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1818.
15. Dec.
123.
236
resp. 6 Rbthlr. 70 Rbß. und 7 Rbthlr. 60 Rbß. für den Jahr:
gang zu erlegen.
Generalpostdirection den 15ten Dec. 1818.

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