Circular to the Post Stations, concerning the carriage fee and tips to be paid for transport by extra post, as well as tips for couriers (Stafetten).
1818-12-26 · Circulair · 1818 · 1818_12_26
OCR transcription
126. Circulair an die Poststationen, betr. das bei Beförde rungen mit der Extrapost zu erlegende Fuhrgeld und Trinkgeld, imgleichen das Trinkgeld der Stafetten. Se. Königl. Majestät haben auf allerunterthänigste Vorstellung der Generalpostdirection, mittelst allerhöchster Resolution vom 18ten d. M. allergnädigst zu genehmigen geruhet: daß bei den Extraposten ein Fuhrgeld von 1 Rbthlr. 32 Rbß. als eine feststehende Tare angenommen, und bis zum isten Oct. f. J. annoch eine Zulage von 10 Nbß. für jede Meile bewilliget, das zu befördernde Gewicht für 2 Pferde aber statt. 600 Pfund bis 700 Pfund festgesetzt, imgleichen den Postillons für Königl. Stafetten ein Trinkgeld von 8 Rbß. und für Privatstafetten ein Trinkgeld von 13 Roß. für jede Meile bewilliget werden möge; dahin: 1818. 26. Dec. 126.
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1818. 238 gegen aber die durch Königl. Resolution vom 27sten März d. J. bestimmte 26. Dec. Erhöhung des Trinkgeldes für die Postillons, welche Extraposten befdr: dern, wegfallen, und das Trinkgeld wie früher zu 13 Rbß. Silber für jede Meile festgesetzt werden solle. 126. Bei Benachrichtigung hievon wird der Königl. Poststation zu erken: nen gegeben, daß vorstehende allerhöchste Bestimmungen mit dem bevor: stehenden Neujahr in Kraft treten. Generalpostdirection den 26sten Dec. 1818.
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