Circular to the Post Stations, concerning the carriage fee and tips to be paid for transport by extra post, as well as tips for couriers (Stafetten).

1818-12-26 · Circulair · 1818 · 1818_12_26

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126. Circulair an die Poststationen, betr. das bei Beförde
rungen mit der Extrapost zu erlegende Fuhrgeld und
Trinkgeld, imgleichen das Trinkgeld der Stafetten.
Se. Königl. Majestät haben auf allerunterthänigste Vorstellung
der Generalpostdirection, mittelst allerhöchster Resolution vom 18ten
d. M. allergnädigst zu genehmigen geruhet: daß bei den Extraposten ein
Fuhrgeld von 1 Rbthlr. 32 Rbß. als eine feststehende Tare angenommen,
und bis zum isten Oct. f. J. annoch eine Zulage von 10 Nbß. für jede
Meile bewilliget, das zu befördernde Gewicht für 2 Pferde aber statt.
600 Pfund bis 700 Pfund festgesetzt, imgleichen den Postillons für
Königl. Stafetten ein Trinkgeld von 8 Rbß. und für Privatstafetten
ein Trinkgeld von 13 Roß. für jede Meile bewilliget werden möge; dahin:
1818.
26. Dec.
126.

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1818.
238
gegen aber die durch Königl. Resolution vom 27sten März d. J. bestimmte
26. Dec. Erhöhung des Trinkgeldes für die Postillons, welche Extraposten befdr:
dern, wegfallen, und das Trinkgeld wie früher zu 13 Rbß. Silber für
jede Meile festgesetzt werden solle.
126.
Bei Benachrichtigung hievon wird der Königl. Poststation zu erken:
nen gegeben, daß vorstehende allerhöchste Bestimmungen mit dem bevor:
stehenden Neujahr in Kraft treten.
Generalpostdirection den 26sten Dec. 1818.

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