Circular to the Post Offices, to what extent the smaller Lübeck and Mecklenburg coins are accepted for postal payments.

1819-01-05 · Circulair · 1819 · 1819_01_05

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1819. 5. Circulair an die Postcomtoire, in wie fern die Lübecker
5. Jan.
5.
1819.
5. Jan.
6.
und Meklenburger kleineren Münzen in Posthebungen an-
genommen werden.
Dem Königl. Postcomtoir
-
wird hiedurch Folgendes zur Nachricht
und Nachachtung zu erkennen gegeben:
Die Generalpostdirection findet sich veranlaßt, festzusehen, daß die
4 Lßstücke zu 12 rbß. und 15 Stück zu 2 Rbthtr., die 8 Lßstücke zu
253 rbß. und 15 Stück zu 4 Rbthlr., die 12 Lßstücke zu 383 rbß. und
5 Stück zu 2 Rbthlr. an die Postcasse abgeliefert, und die Meklenburgis
schen und Lübecker Schillinge weder in den Hebungen beim Postwesen
angenommen, noch an die Postcasse eingesandt werden sollen.
Generalpostdirection, den 5ten Jan. 1819.
6. Circulair an die Postcomtoire, betr. 1) eine intermistische
Herabsetzung der Gewichtstare vom 25sten April 1818,
2) die Tayirung der Pakete mit Rechnungssachen u. s. w.
3) die Versendung einländischer Baum und Garten-
früchte.
Dem Königl. Postcomtoir - wird hiedurch Folgendes zur Nachricht
und Nachachtung zu erkennen gegeben:
1) Se. Königl. Majestät haben auf allerunterthänigste Vorstellung
der Generalpostdirection mittelst allerhöchster Resolution vom 23sten
v. M. allergnädigst zu genehmigen geruhet, daß die in dem Placat vom
25sten Apr. v. J. bestimmte allgemeine Gewichtstare, für Versendun
gen über 40 Pf. auf Entfernungen bis zu 12 Meilen in den Herzog:
thümern, zum Versuch annoch um herabgesetzt werden möge. Das

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