Circular to the Post Offices, concerning 1) the price for "Aarhuus Stifts Addresse Comtoirs Tidende" and for "Randers Amts Tidende", 2) the postage for letters to Spain from Hamburg.

1819-03-23 · Circulair · 1819 · 1819_03_23

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OCR transcription

34. Circulair an die Postcomtoire, betr. 1) den Preis für
Dem
1819.
34.
,, Aarhuus Stifts Addresse Comtoirs Tidende" und für 23. März,
,,Randers Amts Tidende", 2) das Porto der Briefe nach
Spanien von Hamburg ab.
em Königl. Postcomtoir
-
wird hiedurch Folgendes zur Nachricht
und Nachachtung zu erkennen gegeben.
1) Auf Veranlassung eines desfälligen Antrags hat die General:
postdirection genehmigt, daß die Bezahlung für die,, Aarhuus Stifts
Addresse Comtoirs Tidende" und für die,, Randers Amts Tidende" auf
die Weise bestimmt werden möge, daß jeder Jahrgang dieser Blätter,
vom isten April d. J. an, den Abonnenten für 5 Rbthlr. 14 Rbß. S.M.
überlassen werde, wovon der Postcasse 4 Rbthlr. 32 Rbs., auf die ge:
wöhnliche Weise zur Einnahme zu berechnen sind, die übrigen 78 Rbß.
hingegen dem Königl. Postcomtoir als Distributionsgebühr anheim
fallen.
2) Nach einem Bericht des Königl. Briefpostcomtoirs zu Hamburg
find die Briefe nach Spanien folgendermaßen, von Hamburg ab, zu
bezahlen:
Loth 54 Rbß.
bis
für ½ :
109 :
I
:
154
I:
192 ;

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1819.
23. März.
34.
40
für 2 Loth
Coast me of
237 Rbß.
2
:
272
3
317 :
3 1/2
355 :
4
400
4 1/1/201
435 :
5
:
480
5% // =
518 :
6
563 =
6 1/2
598
7
:
643 :
7:
681
8
: 726 :
81/3 = : and 761 :
u. s. w. für jedes halbe Loth 38 Rbß. mehr.
Generalpostdirection, den 23sten März 1819.
1819.
23. März.
35.
35.
Circulair an die Postcomtoire, betr. 1) die Versendung
von Kleidungsstücken und Victualien an dienstthuende
Landsoldaten, 2) die Einschreibung der Reisenden von
Dannemark nach den Herzogthümern, und umgekehrt.
Dem Königl. Postcomtoir wird hiedurch Folgendes zur Nachricht
und Nachachtung zu erkennen gegeben:
-
1) daß es, vom Empfange dieses Schreibens an, alle Packete mit
Kleidungsstücken und Victualien, welche außer der Post an dienstthuende
Soldaten versandt werden, ohne Rücksicht auf deren Gewicht, frei und
ungehindert mit Fracht: oder Wochen:Wagen und sonstigen Gelegen:

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