Placard concerning the abolition of compulsory franking for shipments of letters and freight post items between the Kingdom of Denmark, including the two Duchies of Schleswig and Holstein, and the Duchy of Lauenburg.

1819-05-22 · Placat · 1819 · 1819_05_22

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1819. 60. Placat, betr. die Aufhebung des Francozwanges in An-
22. Mai.
60.
sehung der Versendungen von Briefen und Frachtpostsa-
chen zwischen dem Königreich Dännemark nebst den bei-
den Herzogthümern Schleswig und Holstein und dem
Herzogthum Lauenburg.
Die Generalpostdirection findet sich veranlaßt, den bisher Statt gefun:
denen Francozwang, wornach Briefe und Frachtpostsachen, welche aus
dem Königreich Dannemark nebst den Herzogthümern Schleswig und
Holstein nach dem Herzogthum Lauenburg, und umgekehrt aus dem
Herzogthum Lauenburg nach dem Königreich Dannemark nebst den Her:
zogthümern Schleswig und Holstein versandt worden, bei der Einliefe:
rung nicht weiter als bis Lübeck haben bezahlt werden können, aufzuheben,
und dahingegen eine gegenseitige Francofreiheit anzuordnen, dergestalt,

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1819.
60.
daß in Ansehung der Versendungen nach dem Herzogthum Lauenburg,
außer dem Postgelde vom Absendungsort bis nach Lübeck, das von danach 22. Mat.
den im Herzogthum Lauenburg geltenden Taren festgesetzte Postgeld *)
bezahlt, und in Ansehung der Versendungen aus dem Herzogthum Lauen:
burg, außer dem nach eben erwähnten Taren bis Lübeck zu bezahlenden Post:
gelde, das von da bis nach dem Bestimmungsort im Königreich Dannes
mark und in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu entrichtende
Postgeld erlegt werden kann, es jedoch aber auch den Absendern freistehe,
nach einem Zwischenort das Postgeld zu bezahlen, oder es von den Em
pfängern entrichten zu lassen.
Die Tare eines einfachen Briefes beträgt zwischen Lübeck und Raßes
burg 5 Rbß. (1½ Schill. Cour.), zwischen Lübeck und Mölln 6 Rbß.
(2 Schill. Cour.), zwischen Lübeck und Lauenburg 6 Rbß. (2 Schill.
Cour.), und haben die Postcomtoire Jedem, der es verlangt, die
Taren, die bei den Versendungen mit der Frachtpost zur Anwendung
kommen, zur Einsicht vorzuzeigen.
Vorstehendes wird zu Jedermanns Nachricht hiedurch bekann
gemacht.
Generalpostdirection zu Kopenhagen, den 22sten Mai 1819.
Anlage A.
Tagen im Herzogthum Lauenburg.
A. Briefposttare
von Lübeck nach Ratzeburg
:
Mölln
:: Lauenburg
*) Siehe diese Tare in der Anlage A.
5 Rbß.
6
6%

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1819.
22. Mai.
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Gewichts Progression der Briefe: bis 1 Loth, 1 Brief,
über 1 bis 1½ Loth, 1½ Briefe,
60.
I : 2
2
2
: 2:
2 1/1/
T.
2 :
3
3
3
31:
33 1/1/201
31/12 =
4 :
4
:
und so ferner für jedes halbe Loth mehr, ein halbfaches Briefporte.
Für recommandirte Briefe wird das doppelte Postgeld bezahlt.
B. Frachtposttare.
a. Tare für Acten:
bis 1 Loth, 1 Brief,
über 1 bis 8 Loth, 2 Briefe,
:
8:
I2
2} //
12
:
16 ; 3
:
16
00
20 : 3
:
20
1
25 : 4
25
: 1 Pfund 4
1 Pfund 1
11 ;
s
56
:
2
223
12
7
3
: 4
: 8
9
:
4
:
5 : IO
S
6
: II
6
:
8
:
I2
8
: IO
: 13
10
# 12
: 14
12
: 15
:
15

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über 15 Pfund bis 19 Pfund 16 Rbß.
19 :
:
23 : 18 :
u. s. w. von 4 zu 4 Pfund fach Briefporto mehr.
b. Zare für Packete.
bis 2 Pfund, bis 3 Meilen 10 Rbß.
über 3 bis 6 Meilen 10 :
: 6 : 9 : 13
über 2 bis 4 Pfund, bis 3 Meilen 10 Rbß.
über 3 bis 6 Meilen 13
: 6 : 9
:
:
:
über 4 bis 3 Pfund, bis 3 Meilen 13 R6ß-
8
über 3 bis 6 Meilen 16 :
6
9
26 :
über 8 bis 12 Pfund, bis 3 Meilen 16 Rbs.
über 3 bis 6
Meilen 22 :
6
9 $ 32
über 12 bis 16 Pfund, bis 3 Meilen 16 Rbß.
über 16 Pfund
über 3 bis 6 Meilen 26 :
: 6 6 : 9
für jedes Pfund
: 38 :
Rbß.
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Anmerkung. Für gedruckte Sachen, Victualien und gebrauchte
Kleidungsstücke wird der vorstehenden Tare weniger bezahlt.
In keinem Fall darf die Tare für Packete weniger als das doppelte
Briefporto betragen.
C. Zare für Gelder.
von jeden 100 Rthlen. bis 3 Meilen 16 Rbs.
über 3 bis 6 Meilen 22
: 6:9 : 29 :
1819.
22. Mai.
60.

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